„Blut ist dicker als Wasser“ – ein altbekannter Spruch, der die engen Beziehungen von Familienmitgliedern verdeutlicht. Verflechtungen, die auch in der Vertragswelt Einzug gehalten haben. Da gibt es zum Beispiel spezielle Familientarife bei Handyverträgen. Und auch wenn es etwa um Vermietungen geht, spielen nicht selten familiäre Beziehungen eine Rolle. Beispielsweise wenn ein Sohn in die Einliegerwohnung der Eltern zieht. Doch gibt es aus steuerlicher Sicht überhaupt derartige „Familienverträge“ und werden diese dann vielleicht sogar begünstigt? Das klären wir jetzt im OTV-Steuertipp. (nh)