Mo., 02.03.2026 , 17:54 Uhr

Weiden

Unmenschliche und lebensgefährliche Schleusungen: Mutmaßlicher Drahtzieher vor Gericht

Der Drahtzieher einer Schleuserbande saß heute vor dem Landgericht Weiden. Insgesamt 39 syrische Staatsangehörige soll er mithilfe von Mittelsmännern nach Deutschland und Österreich gebracht haben, bis eine der Fahrten am Rastplatz Waldnaabtal aufflog.

Mit Blaulicht und Sirenen endet im Dezember 2023 eine lebensgefährliche Fahrt nahe der deutsch-österreichischen Grenze: Neun Syrer sollen illegal nach Deutschland gebracht werden. Sechs von ihnen sitzen dicht gedrängt auf der Rückbank eines Audi, drei weitere liegen im Kofferraum. Der Fahrer steht unter Kokaineinfluss, rast mit 150 km/h über die Autobahn. In einem kleinen Ort in Österreich kann die Polizei das Fahrzeug stoppen – und damit eine Schleusungsfahrt, die für die Insassen tödlich hätte enden können.

Mutmaßlicher Organisator auf der Anklagebank

Als einer der mutmaßlichen Drahtzieher dieser und drei weiterer Fahrten sitzt nun Qusay A., 34 Jahre alt, vor dem Landgericht Weiden. Die Anklage wirft ihm vor, insgesamt 39 Menschen bei der illegalen Einreise nach Deutschland oder in einen Schengen-Staat geholfen zu haben – teils unter lebensgefährlichen und unmenschlichen Bedingungen. Bis zu 20 Stunden am Stück sollen Menschen ohne Essen und Trinken in den Fahrzeugen eingesperrt gewesen sein.

Qusay A. gilt laut Staatsanwaltschaft als Auftraggeber und Organisator der Transporte. Für die riskanten Überführungen ab Syrien oder der Türkei habe er gemeinsam mit seiner Bande teilweise mehr als 10.000 Euro pro Person verlangt. Ein lukratives Geschäft, das ihm nun eine langjährige Haftstrafe einbringen könnte.

Bereits mehrere Verurteilungen in der Bande

Qusay A. ist nicht der erste aus dem mutmaßlichen Netzwerk, der sich in Weiden verantworten muss. Mehrere vermeintliche Mittäter wurden bereits verurteilt. Ein damals 27-jähriger Organisator erhielt nach einem Geständnis und belastenden Aussagen gegen andere Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

Auch Qusay A. stellte das Gericht nun eine Verständigung in Aussicht: Im Falle eines Geständnisses könnte sich das Strafmaß zwischen fünfeinhalb und sechseinhalb Jahren bewegen. Der 34-Jährige lehnte dieses Angebot jedoch ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von mindestens sechs Jahren gefordert. Ein Urteil ist bislang nicht gefallen. Der Prozess wird am 11. März mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.

(sb)

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