Rippenbrüche, Bruch des rechten Wadenbeines, Schädeldachbruch, diverse Einblutungen an Wange, Kinn und Knie: Ein fast 5 Monate altes Baby musste Anfang März vergangenen Jahres Qualen gelitten haben. Am 5 März gegen 14 Uhr 34 starb das Kind. Das Gericht musste klären, welche Schuld die Mutter trägt. Die Anklage lautete jedenfalls Totschlag durch Unterlassung, sprich unterlassene Hilfeleistung. Heute um 13 Uhr fiel das Urteil.
(tb)