5 Jahre 5 Monate – so lautet das Urteil gegen den 31-jährigen Michael D. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in 12 Fällen mindestens jeweils 500 Gramm Marihuana nach Deutschland eingeführt hat. Auch wenn der Belastungszeuge S. als nicht glaubwürdig galt, so würden sämtliche Umstände dennoch zusammenpassen, so der Vorsitzende Richter Walter Leupold. (tb)