Mo., 02.02.2015 , 10:38 Uhr

Urteil im Wahlfälscher-Prozess

„Die Wahl war weder frei noch geheim“. Das befand die Wahlaufsicht nach der Stadtratswahl in Grafenwöhr und erklärte sie für ungültig.
Einer der Beschuldigten ist gestern Abend verurteilt worden. Acht Monate auf Bewährung plus Geldstrafe. So lautet das Urteil des Amtsgerichts gegen den 65-jährigen Stadtrat der Linken, Klaus Jürgen Schmitsdorf. Richter Roland Güll ist überzeugt, dass Schmitsdorf mehreren Rumänen bei der Briefwahl die Hand geführt hat. Er habe ihnen genau gezeigt, wo sie ihr Kreuz zu machen haben. Damit habe er die Wahl-Grundsätze verletzt, so das Gericht am fünften und letzten Verhandlungstag. Staatsanwalt Peter Frischholz hatte zehn Monate gefordert.
Schmitsdorf selbst bestreitet die Wahlfälschung. Seine Verteidigerin Anna Busl hat auf Freispruch plädiert. Sie hatte vom ersten Prozesstag an auf die Ungereimtheiten bei Zeugenaussagen und den Ermittlungen hingewiesen.
(gb)

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