Mi., 25.02.2026 , 14:11 Uhr

Weiden

Urteil im Weidner Vergewaltigungsprozess

Fünfjährige Haftstrafe für 42-jährigen Weidener. Er hat gestanden seine Stieftochter sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Das Mädchen war dabei erst 13 und 14 Jahre alt.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung ist in Weiden ein 42-jähriger Lagerarbeiter zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Erste Jugendkammer des Weidener Landgericht unter Vorsitz von Richter Peter Werner sprach den Weidener für schuldig, seine Stieftochter mehrfach sexuell missbraucht und mit dem Finger vergewaltigt zu haben. Das Mädchen war zu dieser Zeit 13 und 14 Jahre alt.

Der Schuldspruch lautete außerdem auf Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen und sexueller Übergriff in mindestens elf Fällen.

Der mit der Mutter des Opfers verheiratete Mann hat die Taten gestanden.

Sein Verteidiger Engelbert Schedl hatte deswegen nur drei bis vier Jahre Haft gefordert. Staatsanwältin Sofie Rank dagegen wollte den Stiefvater Sechs Jahre und drei Monate im Gefängnis sehen.

Das Gericht verhängte schließlich Fünf Jahre, das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil es sowohl von dem Verurteilten als auch von der Staatsanwaltschaft noch im Gerichtssaal akzeptiert wurde.

(gb)

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