Das Urteil im sogenannten WSW-Prozess von Weiden ist rechtskräftig. Der Grund: Der Bundesgerichtshof hat die Revision zurückgewiesen. Das Landgericht Weiden verhängte im März 2023 für die hauptangeklagte Frau 5 Jahre 10 Monate. Diese Strafe sitzt sie zurzeit noch ab. Ihr Sohn, der für den IT-Bereich zuständig war, bekam damals 4 Jahre Haft. Diese Haft muss er demnächst antreten, weil er auf freiem Fuß ist. Der Ehemann der Hauptangeklagten erhielt im März 2023 3 Jahre 7 Monate. Er muss nicht mehr hinter Gitter, weil er bereits vor dem Prozess lange in U-Haft war. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit, dass die 3 Verurteilten tausende von Anlegern und deren Arbeitgeber betrogen hatten.
(tb)