Am letzten Verhandlungstag berichtete am Morgen noch ein Notarzt über die dramatischen Minuten in Altendorf bei Pressath, wo am 21. Juni vergangenen Jahres ein junger Mann schwer verletzt worden war. Auf einer Jugendfreizeit von Kolping Dingolfing war es im Vorfeld der Messerattacke zu einem Streit des Angeklagten mit seiner damaligen Freundin gekommen. Unter Alkoholeinfluss stach er zu später Stunde auf einen Kumpel von ihm ein, als dieser die Situation klären wollte.
Notarzt Matthias Eibl sprach von einem durch das Messer verletzten Herzbeutel und einer verletzten Herzkammer. Ohne ärztliches Eingreifen hätte das Opfer die Tat nicht überlebt. Der junge Mann habe mehrere Minuten reanimiert werden müssen. Glück sei, dass er keine Hirnschäden davontragen wird, fügte der Notarzt hinzu.
Auch der psychologische Sachverständige Dr. Johannes Schwerdtner trug vor Gericht sein Gutachten vor. Der psychologische Befund sei unauffällig gewesen. Er sprach davon, dass es keine Hinweise auf eine Minderung der Intelligenz oder eine Persönlichkeitsstörung gebe. Der Angeklagte habe einen mittelgradigen Alkoholrausch gehabt, sei aber nicht vermindert schuldfähig gewesen. Auf Nachfrage von Verteidiger Rouven Colbatz schränkte Schwerdtner ein, dass aufgrund des Alkoholeinflusses eine verminderte Schuldfähigkeit doch nicht ganz ausgeschlossen werden könne.
In seinem Plädoyer forderte Oberstaatsanwalt Peter Frischholz 12 Jahre wegen 2-fachen versuchten Mord. Verteidiger Colbatz forderte 3 Jahre Haft.
Das Urteil selbst ist noch nicht rechtskräftig.
(tb)