So., 08.03.2020 , 08:00 Uhr

Wählen für Menschen mit Behinderung

Seit vergangenem Jahr gilt es: Das inklusive Wahlrecht für alle. Auch Menschen mit Behinderung, die bis dahin vom Wählen ausgeschlossen waren, sind nun aufgerufen, ihr Kreuzchen zu machen. Betroffen sind davon etwa 80 Tausend betreute Menschen in Deutschland. Das Wählen ist Menschen mit Behinderung nun zwar erlaubt – doch ist es ihnen praktisch auch möglich? Um herauszufinden, welche Hürden und Unterstützungen es in diesem Bereich gibt, sind wir heute bei der Lebenshilfe Amberg-Sulzbach sowie beim Amberger Wahlamt unterwegs und fragen nach. (az)

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