Mi., 21.01.2015 , 09:05 Uhr

Was gilt es bei der ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung zu beachten?

Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Doch oft ist es nicht einfach jemanden zu finden, der ohne Anspruch auf Entgelt viel Zeit in bestimmte Aufgaben investiert. Manchmal bekommen die Ehrenamtlichen daher eine kleine Vergütung von dem Verein oder der Organisation, in der sie tätig sind. Doch wer genau kann eine solche Vergütung erhalten und muss diese versteuert werden? Wir haben für unseren Steuertipp nachgefragt. (mb)

amberg Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Steuerberater Schwanzl – Streich - Rumpler Thomas Rumpler

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