Am heutigen 5. Verhandlungstag im Prozess gegen Oliver H. wurde eine Zeugin vernommen, die mit dem Angeklagten befreundet war. Diese berichtete, dass sie Angstgefühle ihm gegenüber entwickelt. Dies führte während des Prozesses dazu, dass sie in ihren Äußerungen gehemmt war. Dem Antrag des Staatsanwalts, den Angeklagten deshalb von der Verhandlung auszuschließen, wurde stattgegeben.
Oliver H. war bekannt für seine strengen Erziehungsmethoden. Er muss sich dem Prozess stellen, weil das Gericht davon ausgeht, dass der 9-jährige Junge vor 2 Jahren an den Folgen brutaler Schläge gegen den Kopf an einer Gehirnblutung starb. Für die Verteidigung ist jedoch nach wie vor die Rolle der Mutter des Jungen undurchsichtig. Diese ist im Moment die Nebenklägerin. Dennoch schwebt nach wie vor die Frage im Raum, ob sie am Tod des Jungen einen gewissen Anteil hatte.
Eine Ärztin, die den Jungen wegen seiner hyperkinetischen Störung behandelte, bestätigte heute jedenfalls, dass die Mutter liebevoll mit ihrem Sohn umgegangen sei.
In der kommenden Woche sind noch 3 Verhandlungstage angesetzt. Ob das Urteil allerdings am Freitag gesprochen werden kann, ist noch unsicher.
(tb)