Fr., 09.01.2026 , 16:16 Uhr

Weiden

„Wie im Horrorfilm“ – vierter Tag im Champagnerprozess

Vierter Verhandlungstag im Champagnerprozess am Landgericht Weiden. Die letzten drei Betroffenen, die von dem Gift aus der Champagnerflasche getrunken hatten, haben heute ihre Erlebnisse geschildert. Außerdem ging es um mögliche Probleme im weiteren Prozessverlauf.

Wie ist die Nacht vom 12. auf den 13. Februar 2022 genau abgelaufen, als acht Menschen in einem Weidener Restaurant aus einer 3-Liter-Champagner-Flasche getrunken hatten, die in Wahrheit mit hochdosiertem MDMA gefüllt war, dem Wirkstoff der Partydroge Ecstasy? Sieben Menschen wurden damals teils schwer verletzt, ein Mann starb. Was in dieser Nacht genau passiert ist, stand am heutigen Prozesstag am Landgericht Weiden nochmal im Mittelpunkt.

Drei Zeugen, die damals selbst von dem vermeintlichen Champagner getrunken hatten, schilderten heute vor Gericht ihre Erlebnisse. Sie erzählten alle von dem seltsamen „bitteren“ Geschmack des Flascheninhalts, von Szenen „wie aus einem Horrorfilm“. Ein Betroffener erinnert sich, furchtbar gezittert zu haben. Er schrie auf der Straße um Hilfe, versuchte, sich zum Erbrechen zu bringen. Er habe ein halbes Jahr nach dem Vorfall nie mehr als zwei oder drei Stunden am Stück schlafen können. „Es war die Hölle“, erzählt der Mann aus Pfreimd. Bis heute leiden die Geschädigten zum Teil an körperlichen oder psychischen Folgen.

Ausländischer Zeugen von „zentraler Bedeutung“

Die Erzählungen der Zeugen seien zwar schlimm – für die Verteidigung hätten sie aber keine große Relevanz, so die Ansicht von Anwalt Dr. Alexander Stevens. Er vertritt den 46-jährigen Niederländer auf der Anklagebank. Sein Mandant habe mit der vergifteten Flasche nichts zu tun, so der Verteidiger.

Von enormer Bedeutung sind hingegen ausländische Zeugen, da sind sich das Gericht und die Verteidigung einig. Sie sollen im weiteren Prozessverlauf aussagen und Antworten darauf geben, woher die Champagnerflasche kam und wer sie in den Niederlanden lagerte.

Allerdings hat es einer der Zeugen bereits abgelehnt, nach Weiden zu kommen – der lange Weg nach Weiden sei nicht zumutbar, ließ er schriftlich mitteilen. Weitere Zeugen im Ausland seien schwer zu erreichen gewesen, berichtete der Vorsitzende Richter Peter Werner heute. Verzichten könnten die Prozessbeteiligten auf diese Zeugen allerdings nicht, betont Werner.

Den Belastungszeugen „genau auf den Zahn fühlen“

Eine Option sei nun die Vernehmung der Zeugen über eine Video-Schalte. Das sieht der Anwalt einer Nebenklägerin allerdings sehr kritisch. Und auch die Verteidigung hat angekündigt, dem zu widersprechen. „Einer dieser Zeugen ist quasi das Ass im Ärmel der Staatsanwaltschaft. Der Hauptbelastungszeuge“, erklärt Stevens. Dem wolle die Verteidigung schon genau auf den Zahn fühlen und das gehe über eine Videoschalte nicht. Die zweite Option: Das Gericht könnte selbst ins Ausland zu dem Zeugen fahren, um ihn zu vernehmen. „Aber auch das sehen wir kritisch“, so Stevens.

Wie die weiteren, wichtigen Zeugen vernommen werden, ist also noch unklar. Klar ist seit dem heutigen Prozesstag aber, dass es eine weitere Nebenklägerin gibt: Die Geschädigte Franziska Voigt, die heute als Zeugin aussagte, hat beantragt, auch als Nebenklägerin zugelassen zu werden. Das Gericht ließ dies zu. Damit haben sich nun drei Nebenkläger der Staatsanwalt angeschlossen.

(az)

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