Der Angeklagte ehemalige Geschäftsführer eines Weidener Entsorgungsunternehmens sitzt seit 10 Monaten in der JVA Weiden in Untersuchungshaft. Grund genug für die Verteidigung, in einem Antrag die Aussetzung des Haftbefehls zu fordern.
Für die beiden Verteidiger Stefanie Amann und Rouven Colbatz besteht nämlich weder eine Flucht-, noch eine Verdunkelungsgefahr. Ferner sei die Fortdauer der Haft aufgrund der zu erwartenden Haft von 3 Jahren oder 3 Jahren 6 Monaten unverhältnismäßig.
Die Staatsanwaltschaft gab vor der Mittagspause bereits eine erste Einschätzung der Lage. Demnach bestehe weiterhin Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Vorsitzender Richter Markus Fillinger verwies zudem darauf, dass das Geständnis des Angeklagten aus rechtlichen Gründen nicht verwertbar sei, weil die erreichte Verständigung letztendlich weggefallen sei. Eine Entscheidung über den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls hat es heute noch nicht geben.
(tb)