Fr., 22.03.2024 , 15:04 Uhr

Weiden

Nach dem Urteil im Immobilienprozess

Beim Weidener Immobilienprozess ist zwar der Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs fallengelassen worden, die Verteidiger sind aber dennoch mit dem Urteil nicht zufrieden. Sie hätten in dem entschärften Prozessverfahren gerne niedrigere Strafen für ihre Mandanten gesehen.

Ganz zufrieden zeigten sich die Verteidiger nach dem Urteil im Weidener Immobilienprozess nicht. Sie hätten naturgemäß gerne niedrigere Strafen im Urteil gesehen. Tina K. erhielt 5 Jahre 10 Monate, Ralf K. 3 Jahre 7 Monate und Dennis P. 4 Jahre. Bei Ralf K. und Dennis P. wurde noch einmal bestätigt, dass der Haftbefehl aufgehoben wurde, weil keine Haftgründe mehr bestehen, so Vorsitzender Richter Peter Werner.

Rouven Colbatz kritisierte, dass bei seiner Mandantin rund 5,1 Millionen Euro als Wertersatz eingezogen werden. Es handelt sich hierbei um die Provisionen, die Tina K. erhalten habe, so Landgerichtssprecher Matthias Bauer. Der Gesetzgeber sehe vor, dass Täter keine Vorteile aus ihrer Tat ziehen sollen.

Verteidiger Dominic Kriegel zeigte sich von der Urteilsbegründung überrascht. Wörtlich sagte er: „Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass im Prozess klar geworden ist, dass hier schon mit redlicher Absicht gearbeitet wurde und dass man mehr oder weniger in diesen strafrechtlich relevanten Bereich hineingeschlittert ist.“

Strafrechtlich relevant war, dass die Angeklagten nicht nach §15 im Genossenschaftsgesetz gehandelt hatten. Der Paragraf legt fest, dass die Genossenschaftsmitglieder ihren Beitritt entweder in schriftlicher oder in elektronischer Form unterschreiben müssen. Dies sei nicht geschehen, so Vorsitzender Richter Peter Werner. Den Angeklagten sei dieser Umstand bewusst gewesen, als sie weiterhin die Gelder der Genossenschaftsmitglieder eingezogen hatten. Dabei seien sehr hohe Gebühren angefallen. Für eingezahlte 9.000 Euro seien zusätzlich 2307 Euro an Gebühren angefallen, die die Angeklagten für ihren Lebensunterhalt hergenommen hätten.

Die Angeklagten hätten sich an wirtschaftlich schwachen Menschen bereichert, so Werner. „Nicht immer ist es Betrug, wenn der Verbraucher über den Tisch gezogen wird“, sagte Werner in der Urteilsbegründung. Die Grenze zum Betrug sei hier jedoch deutlich überschritten worden. Es seien weiterhin Abschlagszahlungen von den Löhnen der Mitarbeiter als vermögenswirksame Leistungen geleistet worden. Der entstandene Schaden bei insgesamt rund 16.300 Fällen betrage rund 6,8 Millionen Euro.

Verteidiger Michael Haizmann kritisierte gegenüber OTV, dass der Prozess nicht bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg angesiedelt war. Dort hätte der Prozess nicht so lange gedauert. Zudem wären seiner Ansicht nach auch nicht so hohe Strafen dabei herausgekommen. Er kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Die Verteidiger der anderen Angeklagten und jetzt Verurteilten wollen sich mit ihren Mandanten noch über diesen Punkt unterhalten.

Am Ende war der Immobilienprozess dennoch entschärft. Die Angeklagten wurden alle des Betrugs für schuldig gesprochen, aber der Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs war fallengelassen worden.

(tb)

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