Di., 20.08.2024 , 15:17 Uhr

Oberpfalz / Kleinsterz

Neue Fischotterverordnung

Eine neue Verordnung der Bayerischen Staatsregierung gibt den Fischotter zum Schutz der Teichwirtschaft zum Abschuss frei. Doch Kritik kommt sowohl von Umweltverbänden als auch von den Fischzüchtern – wenn auch mit gegensätzlicher Zielrichtung.

Die Verordnung ist am 15. August in Kraft getreten, sie sieht vor, dass die höhere Naturschutzbehörde zunächst festlegt, in welchen Gebieten eine Dezimierung der Otter genehmigt werden kann. Die Genehmigung hat dann im Einzelfall die untere Naturschutzbehörde, sprich die Landratsämter zu erteilen. Wie der Otter entnommen und getötet werden darf, das legt eine zweite Verordnung aus dem Jagdrecht fest.

Im Jahr 2023 wurde bereits einmal eine Verordnung zur Entnahme von Fischottern zum Schutz der Teichwirtschaft beschlossen. Doch diese wurde vom Gericht gestoppt. Erfolgreich geklagt hatten drei Umweltverbände, an erster Stelle die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kritisiert im OTV-Interview auch die neue Verordnung. 

Es sei enttäuschend, dass die Bayerische Staatsregierung den Fischotter-Abschuss als alternativlos für die Teichwirtschaft darstelle, anstatt gemeinsam mit Naturschutzverbänden konstruktive Lösungen voranzutreiben.

Sascha Müller-Kraenner: „Obwohl wir Söders Abschusspläne mit unserer Klage gestoppt haben, nimmt die Bayerische Staatsregierung weiter den streng geschützten Fischotter ins Visier. Die neue Verordnung lädt zentrale Probleme einfach bei den Naturschutzbehörden ab. Diese sollen sicherstellen, dass Abschusskontingente im Einklang mit dem Naturschutzrecht festgelegt werden, entstandene Schäden rechtssicher dem Fischotter zugeordnet werden können und zumutbare Alternativen ausgeschöpft wurden. Angesichts unzureichender Datengrundlagen, fehlender Schadenserhebungsmethoden und der Überlastung der Behörden ist das eine Farce. Das zeigt: An einer konstruktiven Lösung scheint die Bayrische Staatsregierung nicht interessiert. Es ist höchste Zeit, wirksame Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der ökologisch bedeutsamen Teichwirtschaft zu ergreifen, statt den Fischotter zum Sündenbock zu machen. Allen voran die Förderung von Flussrenaturierungen zur Wiederherstellung der Fließgewässerlebensräume mit ihrem natürlichen Nahrungsspektrum für den Fischotter kann ein Anfang der Entlastung darstellen“.

Die DUH stehe zur Verfügung, um gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl der Teichwirtschaft als auch dem Fischotter dienen.

(gb)

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