So, 01.01.2023 , 09:02 Uhr

Oberpfalz

Neue Regeln bei der Hundehaltung

Eine Anbindehaltung oder ein Stachelhalsband sind ab 2023 verboten. Ein Überblick darüber, was das Jahr 2023 bei der Hundehaltung ändert:

Das Halten und Züchten von Hunden wird gesetzlich durch die Tierschutz-Hundeverordnung geregelt, die vom Gesetzgeber verbessert wurde. Die Änderungen treten zeitlich gestaffelt in Kraft. Hier sind die wichtigen Vorschriften zusammengefasst, die ab 01.01.2023 zu beachten sind:

Die Anbindehaltung von Hunden ist ab 2023 verboten!
Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitshunde bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde.

Zwingerhaltung oder Haltung in Nebenräumen
Es bleibt erlaubt, einen Hund in einem Zwinger zu halten oder einem Raum, der nach seiner Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dient (z.B. Nebengebäude). Dabei müssen aber folgende Bedingungen gewährleistet sein:

Auslauf im Freien
Jedem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren. Zudem müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen. Deshalb muss jeder Hundehalter mit seinem Hund spazieren gehen und/oder ihm reichlich Auslauf auf einem geeigneten Gelände verschaffen. Ein Hund sollte täglich mindestens eine Stunde Auslauf im Freien haben, wobei auf die individuellen Besonderheiten Rücksicht zu nehmen ist.

Es ist jedoch nicht nur die Zeitdauer des Auslaufs entscheidend, sondern ebenso dessen Qualität, die durch die Möglichkeiten zur Erkundung der Umwelt und zur Kommunikation mit Artgenossen und dem Halter bestimmt wird. Der Auslauf im Freien darf sich nicht darauf beschränken, dem Hund den Harn- und Kotabsatz zu ermöglichen!

Hunde brauchen Kontakt zu anderen Hunden
Prinzipiell ist es weiterhin erlaubt, Hunde alleine zu halten. In dem Fall legt die Tierschutz-Hundeverordnung jedoch fest, dass Sie Ihrem Hund einen regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen ermöglichen müssen. Nur in Einzelfällen sind Hundehalter von dieser Pflicht ausgenommen:

Regeln für Hundewelpen und Hundezucht
Züchter und Welpenbesitzer müssen die Hundekinder möglichst gut an Menschen, Artgenossen und Umweltreize gewöhnen:

Eine unkontrollierte Vermehrung ist rechtswidrig. Eine Gruppenhaltung von Hunden muss so gestaltet werden, dass keine unkontrollierte Vermehrung stattfinden kann.

Stachelhalsbänder sind verboten
Die angepasste Tierschutz-Hundeverordnung verbietet es künftig, bei der Ausbildung von Hunden Stachelhalsbänder zu verwenden. Ebenso sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sind.

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