Mo., 02.01.2023 , 10:55 Uhr

Weiden

Neuerungen im Rentengesetz im neuen Jahr 2023

In der gesetzlichen Rentenversorgung gibt es zum neuen Jahr einige Änderungen. Welche genau, hat uns ehrenamtlicher Versichertenberater Peter Hofmann erklärt.

Er ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft: der demografische Wandel. Besonders auch für die Rentenversorgung. Denn die Menschen werden immer älter und es gibt weniger junge Arbeitskräfte. Um mit diesem Ungleichgewicht umzugehen, diskutiert die Politik laufend verschiedene Vorschläge. Zum 1. Januar 2023 treten einige Änderungen in der Rentenversorgung in Kraft.

Mehr dazu verdienen neben der Rente – das ist ab 2023 möglich. Zum Beispiel können Menschen, die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten beziehen, ab kommendem Jahr mehr selbst hinzu verdienen: Bis zu 35.650 Euro im Jahr. Bei Frührentnern fällt die Obergrenze sogar ganz weg, wie ehrenamtlicher Versichertenberater Peter Hofmann gegenüber OTV erklärt.

Etwas, das sich hingegen nicht ändert: Der Beitragssatz bleibt stabil. Er beträgt weiterhin 18,6 Prozent. Änderungen gibt es aber im Bereich Mini- und Midijob, auch dort werden die Obergrenzen angehoben. Um bei der Altersvorsorge den Durchblick zu behalten – auch mit allen Änderungen – sei es am besten, sich Hilfe von einem Beraterzu suchen, rät Peter Hofmann. Einen Berater in Ihrer Gegend finden Sie auf der Webseite der deutschen Rentenversicherung.

(az)

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