Do., 28.05.2020 , 13:16 Uhr

Neunburg vorm Wald: Erfolg für den Artenschutz im Eixendorfer Stausee

Gegen eine Wasserkraftnutzung um jeden Preis setzten sich BUND Naturschutz und Fischereiverein Neunburg vorm Wald gemeinsam am Eixendorfer Stausee ein. Mit der Klage gegen die Genehmigung eines Kraftwerks an der Vorsperre wollten sie dessen Auswirkungen auf den artenreichen Fischbestand und die vorkommenden Muschelarten deutlich verringern. Jetzt kam es vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zu einem Vergleich.

Der BUND Naturschutz sieht die darin enthaltenen Vereinbarungen als einen Erfolg für den Artenschutz im größten Stausee der Oberpfalz. Wir erwarten, dass damit nun eine gute Grundlage für den Erhalt der reichhaltigen Fisch- und Muschelfauna im See gelegt wurde.

(Richard Mergner, BUND Natuschutz-Landesvorsitzender)

Demnach verpflichtet sich der Freistaat Bayern die Durchgängigkeit der Vorsperre des Eixendorfer Stausees in der Form einer Fischschleuse innerhalb von zwei Jahren nach der Genehmigung herzustellen, so dass die Staumauer für wandernde Fischarten schon bald kein Hindernis mehr darstellt. Darüber hinaus erklärt sich die Bayerische Landeskraftwerke GmbH als Betreiberin der neuen Wasserkraftanlage bereit, unterhalb der Vorsperre einen Ersatzlaichplatz für die Fischart Schied und weitere vorkommende Fischarten ökologisch aufzuwerten. Damit sollen die entsprechenden Auswirkungen des baulichen Eingriffs in die Vorsperre kompensiert werden.

Außerdem wurde festgelegt, dass der vorhandene Fischschutzrechen der Wasserkraftanlage ausgetauscht werden muss, um zu verhindern, dass eine erhebliche Anzahl von Fischen in der Anlage zu Schaden kommt. So darf der Abstand der einzelnen Stäbe des neuen Rechens nur noch maximal 15 mm betragen, so dass größere Fische nicht mehr ins Innere der Anlage gelangen können.

Im Eixendorfer Stausee sind 29 Fischarten und vier Muschelarten vom örtlichen Fischereiverein dokumentiert und durch mehrere Gutachten nachgewiesen worden.

Hintergrund:

Nach der Einreichung der Klage mit Sofortvollzug (Baustopp) hatte das Verwaltungsgericht Regensburg mit seinem Beschluss vom 31. Oktober 2016 zunächst die Bauarbeiten für die Wasserkraftanlage am Eixendorfer Stausee nicht eingestellt.

Erst im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht im Februar 2017, dass die Wasserkraftanlage an der Vorsperre des Eixendorfer Stausees auf einem rechtswidrigen Bescheid beruhe. Damit hatte es in wichtigen Punkten den Verbänden Recht gegeben. Doch zu diesem Zeitpunkt war die Wasserkraftanlage schon fast fertiggestellt. Entgegen ursprünglicher Pläne hatte der Freistaat Bayern bereits zuvor den Bau einer Fischaufstiegshilfe an diesem Standort zugesagt. Nach diesem Urteil hätten die Betreiber nach einer Überprüfung der Auswirkungen auf die Tierwelt nach Ablauf von fünf Jahren eine neue Genehmigung für die Wasserkraftanlage gebraucht.

Die Bayerische Landeskraftwerke GmbH als Betreiberin der neuen Wasserkraftanlage und als Tochtergesellschaft des Freistaats Bayern hat anschließend einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt. Dieser regte nun im Rahmen der mündlichen Verhandlung einen Vergleich an, der dort am 19. Mai 2020 zwischen den Beteiligten vereinbart wurde.

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