Do., 26.10.2023 , 16:29 Uhr

Oberpfalz

Notruf ohne Telefon?

Notruf ohne Telefon? Die Anklageschrift im aktuellen Amberger Vergewaltigungsprozess wirft Fragen zu der Online-Erreichbarkeit der Polizei auf.

Sechs Stunden in der Gewalt eines Vergewaltigers. Dann ist ein Hilferuf an die Polizei möglich – doch die kommt erst 50 Minuten später. So stellt sich die Situation einer 38-jährigen Mutter und ihrer drei kleinen Kinder nach einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Amberg dar. Derzeit versucht das Landgericht in dem Vergewaltigungsprozess gegen den 32-jährigen Ex-Mann der Frau, herauszufinden, ob und wie die Anklageschrift zutrifft. Doch ungeachtet des Prozess-Ausgangs bleibt die Frage, ob das Alarmierungssystem der Polizei verbessert werden kann. Denn die Frau hatte kein Telefon zur Verfügung – laut Anklageschrift hatte der Mann alle Telefone außer Reichweite gebracht.

Deswegen habe die verletzte Frau, die nicht mehr gehen konnte, einen unbeobachteten Moment genutzt, um in die Küche zu kriechen und per Computer die Polizei zu alarmieren.

Sie habe um 6.03 Uhr das Online-Kontaktformular des Polizeipräsidiums ausgefüllt, um 6:55 habe eine Polizeistreife dann die Wohnung erreicht. Das Formular ist nicht für Notrufe vorgesehen, worauf ausdrücklich hingewiesen wird, doch die Frau hatte laut ihrer Anwältin, Irina Feher aus Cham, keine andere Möglichkeit. Die Rechtsanwältin nimmt diesen Fall zum Anlass, um im OTV-Interview eine Optimierung des Notrufsystems zu fordern. Denn der Fall zeige, dass es Möglichkeiten gebe, in denen Hilferufe per Telefon nicht möglich sind.

(gb)

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