Do., 29.10.2020 , 14:15 Uhr

Oberpfalz: Polizei macht zu Halloween aufmerksam - Streiche und ihre Folgen

Wenn Kinder und Jugendliche dieses Jahr trotz der derzeitigen Corona-Situation Halloween feiern und am Abend vor Allerheiligen als Hexen oder Gespenster verkleidet Abstand haltend durch die Straßen ziehen, sollten sie berücksichtigen, dass viele Türen pandemiebedingt geschlossen bleiben. Traditionsgemäß wird demjenigen, der nicht öffnet und keine Süßigkeiten gibt, ein Streich gespielt. Dieses Jahr sollte darauf geachtet werden, so das Polizeipräsidium Oberpfalz, dass aus Ärger über Corona oder wegen verschlossener Türen aus einem harmlosen Streich keine Sachbeschädigung wird, denn das kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

„Zunächst einmal sollte man seine Halloween-Aktivitäten den regionalen Corona-Vorgaben anpassen, d.h. unbedingt die AHA-Regeln einhalten – Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske in bestimmten öffentlichen Bereichen tragen, wenn dies vorgegeben ist“, betont Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Verschlossene Türen sind unbedingt zu respektieren“, so Schmidt weiter.

Wer einen Streich spielen wolle, müsse darauf achten, dass keine Menschen zu Schaden kommen beziehungsweise fremdes Eigentum beschädigt wird, so Schmidt. „Viele Streiche sind allerdings schlicht Sachbeschädigungen. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden“, erklärt Schmidt weiter. Das kann beispielsweise beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier passieren, wenn dabei Kratzer im Lack entstehen. „Das ist dann kein harmloser Streich mehr, sondern eine Sachbeschädigung“, so Schmidt.

Wer beim Umherziehen Parkbänke oder Haltestellenhäuschen zerstört, der begeht „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“, weil dabei Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. In diesem Fall müssen die Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Außerdem sind sie schadenersatzpflichtig, das heißt, sie müssen den entstandenen Schaden ersetzen beziehungsweise bezahlen.

Auch wer nur mit einer Streiche spielenden Gruppe umherzieht, sich aber nicht an den Streichen beteiligt, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zur Verantwortung gezogen werden, wenn es dabei zu Schäden kommt. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.

Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer solchen Straftat werden, zögern Sie bitte nicht, den Notruf 110 zu wählen.

Mehr zum Thema Vandalismus unter:
– www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/taeter-von-vandalismus/
– www.polizeifürdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung.html

(vl)

Corona Halloween Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Polizei Prävention Sachbeschädigung Streiche Vandalismus

Das könnte Dich auch interessieren

04.03.2026 OTV-Kinotipp: The Bride Frankensteins Monster möchte nicht mehr alleine sein. So reist er in den 1930-er Jahren nach Chicago. Dort soll die Wissenschaftlerin Dr. Euphronius eine Gefährtin für ihn erschaffen. Nachdem sie eine passende Frau ausgesucht haben und sie nach ihrem Tod wieder aus ausgraben gelingt es ihnen tatsächlich die Frau wieder zum Leben zu erwecken. Anfangs genießen 27.02.2026 Präventions-Event gegen Mobbing begeistert rund 100 Teilnehmende in Burglengenfeld Rund 100 Besucher haben gemeinsam mit Andrea Schmalzl am Präventions-Event gegen Mobbing teilgenommen. Schmalzl ist selbst Mutter und setzt sich mit ihren Familienworkshops RelaxKids dafür ein, Mobbing vorzubeugen und das Selbstbewusstsein – besonders das der Kinder – nachhaltig zu stärken. Im Kino in Burglengenfeld zeigte sie verschiedene Übungen und spielerische Methoden, darunter einen „Gedanken-Hack“. Diese 13.02.2026 Zeugenaufruf nach Sachbeschädigung und Bedrohung in Neustadt an der Waldnaab Ein bislang unbekannter Täter warf im Zeitraum vom 28. Januar bis 2. Februar einem 37-jährigen Mann aus Neustadt an der Waldnaab ein Drohschreiben in den Briefkasten. Kurz darauf beschädigte eine ebenfalls unbekannte Person mehrere Wahlplakate und warf diese auf das Grundstück des Betroffenen. In der Nacht vom 12. auf den 13. Februar wurde schließlich ein 03.02.2026 Fußgänger stirbt nach Verkehrsunfall – Zeugen nach Fahrerflucht gesucht Die Polizei macht jetzt unter anderem mit Plakaten darauf aufmerksam. Wer am Mittwoch zwischen 21 und 22 Uhr in der Martin-Zehender-Straße Personen oder Fahrzeuge beobachtet hat, die mit dem Unfallgeschehen in Verbindung stehen könnten, soll sich bei der Polizeiinspektion Waldsassen unter 09632/849-0 melden. Unter anderem eine einzelne Person und eine Person mit zwei Hunden sollen