Der Einsatz von notwendigen Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft ist trotz Corona-Pandemie erlaubt. Allerdings müssen sich die Landwirte an strenge Auflagen halten. Das teilte die Regierung der Oberpfalz heute mit.
Regierungspräsident Axel Bartelt appelierte an alle Landwirte in der Oberpfalz, sich, die Arbeitskräfte und auch ihre Mitmenschen zu schützen, in dem sie besonders vorsichtig seien. In manchen Branchen seien Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland nahezu alternativlos. Ohne sie sei die Produktion von frischem Obst und Gemüse nicht möglich, sagt Bartelt. Deshalb sei es weiterhin erlaubt, sie zu beschäftigen.
Allerdings müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
- Die Saisonarbeitskräfte müssen bereits 14 Tage vor Beginn der Arbeit bei der Kreisverwaltungsbehörde gemeldet werden.
- Bei der Einreise aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten muss ein negativer Corona-Test vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das betrifft aktuell beispielsweise Tschechien, Slowenien, Montenegro und Kosovo.
- Sollte das Herkunftsland der Saisonarbeitskräfte ein Risikogebiet sein, dann muss ein negativer Corona-Test spätestens 48 Stunden nach der Einreise vorliegen. Das gilt im Moment beispielsweise Polen, Rumänien oder Bulgarien.
- Für die Saisonarbeitskräfte gilt ab dem Tag der Einreise für 14 Tage eine Arbeitsquarantäne. Das heißt, sie dürfen den Betrieb nicht verlassen, sondern nur ihrer Tätigkeit nachgehen.
- Für Saisonarbeitskräfte aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten gilt eine 14-tägige Quarantäne ohne die Erlaubnis zu arbeiten. Die Arbeit darf erst nach 14 Tagen aufgenommen werden.
- Die Saisonarbeitskräfte müssen in einer immer gleichen Gruppe arbeiten und wohnen, um Kontakte zu reduzieren. Das heißt, dass diejenigen, die miteinander wohnen auch miteinander arbeiten müssen.
- Die Arbeitgeber müssen außerdem alle Hygienemaßnahmen und weitere Vorkehrungen dokumentieren.
Die Regierung der Oberpfalz kündigte an, die Einhaltung der Vorgaben mit speziellen Prüfteams kontrollieren zu wollen. Die Kosten für die Corona-Test für Saisonarbeiter übernimmt der Freistaat Bayern, wenn die Arbeiter länger als drei Wochen in der Region beschäftigt sind.
Weitere Informationen gibt es hier. (eg)