Mo., 30.03.2020 , 11:44 Uhr

Oberpfalz: Rund 620 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung

Seit 21. März gelten sie – die Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Coronavirus in Bayern. Für rund 13 Millionen Einwohner in Bayern gelten diese Beschränkungen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Heute sind die neuen Auflagen bis zum 19. April verlängert worden.

Doch nicht überall halten sich die Menschen an die Vorlagen der bayerischen Regierung. Wie das Polizeipräsidium Oberpfalz mitteilt, gab es 620 Vorkommnisse. Insgesamt haben die Beamten 4.000 Kontrollen durchgeführt. Neben Menschen wurden auch 800 Gastronomiebetriebe überprüft. Dort konnte kein einziger Verstoß festgestellt werden. Bei 500 überprüften Ladengeschäften wurden zwei Betreiber angezeigt. Die meisten Verstöße wurden zwischen Samstag- und Sonntagmorgen festgestellt mit 300 Fällen.

Bis zum 19 April gilt jetzt die Ausgangsbeschränkung, wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder heute bekannt gegeben hat. Jeder, der den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, muss mit einem Bußgeld ab 150 Euro rechnen. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch aus triftigen Gründen, wie Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche oder Sport an der frischen Luft erlaubt. Ansonsten drohen Strafen.

(sh)

 

Pressemitteilung
des Polizeipräsidiums Oberpfalz

vom: 25.03.2020

COVID-19: Ausgangsbeschränkung in der Oberpfalz – Stand: Montag, 30.03.2020, 06.00 Uhr

Seit einer Woche gilt in Bayern nun die vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie. In der Oberpfalz wurden am zweiten Wochenende knapp 4000 Kontrollen durchgeführt, bei denen 620 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung registriert wurden.

Im Zeitraum von 27.03.2020, 06.00 Uhr, bis 30.03.2020, 06.00 Uhr, kontrollierten die Beamtinnen und Beamten weiterhin konsequent in der gesamten Oberpfalz. Zwischen Samstag- und Sonntagmorgen wurden die meisten Verstöße (330) festgestellt.

Trotz des eindringlichen Appells von Freitag, musste die Oberpfälzer Polizei zu einer Vielzahl an Partys und Grillfeiern anrücken. Ob im Freien auf Parkgeländen oder im Garten des privaten Anwesens – die Bürgerinnen und Bürger waren zwar in der Regel einsichtig, jedoch mussten zahlreiche Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt werden. Des Weiteren erhielten viele Jugendliche neben einer Bußgeldanzeige auch einen Platzverweis, da sie sich zum Fußball-, Basketball- oder Tischtennisspielen getroffen hatten.

In Regensburg hielten sich am Samstagnachmittag etwa 200 Personen auf der Jahninsel, im Stadtpark und am Schwabelweiser Donauufer auf. Die Regensburger Polizei führte zusammen mit dem Kommunalen Ordnungsservice der Stadt Regensburg entsprechende Kontrollen durch.

In Roding hatte eine 34-jährige Frau am Samstag gegen 23:00 Uhr ihren Sohn als vermisst gemeldet, da dieser nach ihren Angaben vom Joggen nicht nach Hause gekommen wäre. Als die Polizei im Nahbereich nach dem Jungen fahndete, konnte er mit drei weiteren Jugendlichen in einer Fischerhütte feiernd angetroffen werden. Gegen alle vier Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In Barbing konnte am Samstagabend ein 20 Jahre alter Mann in seinem Pkw an einem Feldweg nahe der Margaretenstraße angetroffen werden. Auf dem Beifahrersitz saß ein 19-Jähriger Freund. Aufgrund starken Marihuanageruchs wurde das Fahrzeug durchsucht. Dabei konnten Beamte der PI Neutraubling eine geringe Menge an Betäubungsmitteln auffinden. Dieses wurde sichergestellt. Beide erwartet eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz, sowie gegen den 20-Jährigen zusätzlich nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Am Samstagnachmittag kontrollierten Polizisten der PI Neustadt a. d. Waldnaab neun Personen in Kohlberg. Nach ihren Angaben wollten sie alle ein Auto reparieren. Ein triftiger Grund war nicht ersichtlich, weshalb alle angezeigt wurden.

Erfreulich war das Ergebnis der Überwachung von über 800 Gastronomiebetrieben, bei denen kein einziger Verstoß festgestellt werden musste. Bei über 500 überprüften Ladengeschäften, wurden zwei Anzeigen gegen Betreiber erhoben.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung ist weiterhin dringend notwendig. Die Polizei verstärkt die Kontrollen und appelliert erneut an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, zu Hause zu bleiben!

Zudem ist der Oberpfälzer Polizei bewusst, dass in der aktuellen Krise ungewohnt viel Zeit mit den Familienmitgliedern verbracht wird. Dies kann verschiedene emotionale Reaktionen hervorrufen.
Es können Konflikte in der Partnerschaft und in der Familie auftreten, welche sich in Streit bis hin zu Gewalthandlungen entladen. Die Polizei Oberpfalz rät daher:

Leben Sie die Gewalt nicht aus!

– Definieren Sie klar abgegrenzte Stunden, die jede/r für sich alleine verbringt und schaffen Sie Rückzugsmöglichkeiten. Machen Sie z.B. einen Spaziergang alleine.

– Sprechen Sie Ärger an, noch bevor die Situation eskaliert. Kurzfristige Konflikte wird es bei jedem immer wieder mal geben – wichtig ist, dass diese gelöst werden.

– Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie von Gewalt betroffen sind! Bleiben Sie nicht allein mit Ihren Ängsten. Beratungseinrichtungen sind auch jetzt zumindest telefonisch für Sie da. Wenden Sie sich an das Beratungstelefon der Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer unter der Rufnummer 0941/506-1333! Sie kann Ihnen wertvolle Verhaltenstipps geben oder Sie an andere Beratungsstellen weiter verweisen.

– In Akutfällen wenden Sie sich bitte an den Notruf der Polizei: 110

(Quelle: Pressemitteilung Polizeirpäsidium Oberpfalz)

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