Di., 16.09.2025 , 15:47 Uhr

Steuertipp

OTV Steuertipp – Die Pendlerpauschale

Von der Pendlerpauschale hat jeder schon mal gehört. Aber wie hoch ist die Pauschale eigentlich? Wer kann sie abrechnen und wann lohnt es sich? Das alles beantworten wir in unserem OTV Steuertipp.

Rund 20 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten nicht in der Gemeinde in der sie wohnen und pendeln deshalb mehrmals die Woche in die Arbeit. Mehr als sieben Millionen davon legen dabei mehr als 30 Kilometer zurück und immer noch 2,3 Millionen Menschen nehmen sogar 100 Kilometer oder mehr an Arbeitsweg in Kauf. Umso weiter der Arbeitsweg umso interessanter wird die sogenannte Pendlerpauschale. Wer weit in die Arbeit fährt, kann sich bei der Steuererklärung immerhin etwas zurückholen. 30 Cent pro Kilometer gibt es bis zum 20. Kilometer Fahrtweg. Ab dem 21. Kilometer können 38 Cent abgesetzt werden.

Für wen lohnt es sich jetzt, die Fahrtkosten detailliert in der Steuererklärung anzugeben? Kurz gesagt: Für jeden, der den Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigt. Der liegt bei 1230€. Die Wahl des Verkehrsmittels spielt aber auch eine Rolle. „Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bus oder Bahn, sind die Ticketpreise nur bis 4.500€ absetzbar.“, erklärt Steuerberaterin Julia Graml. „Wenn die Strecke aufgeteilt ist, also ich mit dem Auto zum Bahnhof und dann mit der Bahn zum Arbeitsort fahre, dann kann ich beides absetzen. Die einfachen Fahrtkosten mit dem PKW mit der Kilometerpauschale und dann zusätzlich das Bahnticket.“ Wer sehr weite Strecken mit dem Auto fährt, für den empfiehlt unsere Expertin Nachweise fürs Finanzamt. „Das können zum Beispiel TÜV-Rechnungen oder Werkstatt-Rechnungen sein, auf denen der Kilometerstand des Autos vermerkt sind.“

Nicht nur Bahn und Autofahrer können die Pendlerpauschale nutzen, auch wer mit dem Fahrrad fährt kann die Kilometerpauschale in der Steuererklärung anwenden. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Umso weiter der Arbeitsweg, umso mehr lohnt sich auch die Pendlerpauschale.

(ac)

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