Di., 27.02.2024 , 10:00 Uhr

Amberg

OTV-Steuertipp Finanzspritze für's Studium

Als Studierender tut eine Finanzspritze oft gut und die kann vom Finanzamt kommen. Wie das geht, das erklären wir heute in unserem Steuertipp.

Mit etwas mehr als 400.000 liegt die Anzahl der immatrikulierten Studierenden im Freistaat auf einem Rekordniveau. Ein Thema für sehr viele von ihnen sind mit Sicherheit die eigenen Finanzen. Bekanntlich sind die im Studium ja eher knapp bemessen. Eine Finanzspritze kann da oft nicht schaden und die kann man sich auch als Studierender vom Finanzamt holen. „Es gibt ja das Erststudium und es gibt das Zweitstudium. Beim Erststudium kann man die Kosten ansetzen, allerdings nur im Bereich der Sonderausgaben und da gibt es eine Grenze von 6.000 Euro. Wenn ich dann sage, ich habe meinen Bachelorstudiengang beendet und ich setze den Masterstudiengang oben drauf, dann ist es ja das sogenannte Zweitstudium. Dann kann ich das als vorweggenommene Werbungskosten in der Anlage N gültig machen.“, erklärt Steuerberaterin Julia Graml.

Als Studierender kann man aber noch mehr absetzen. Fahrtkosten können geltend gemacht werden, Ausgaben für Literatur und Bürobedarf und auch für Elektronik wie Laptops. Hier ist die entscheidende Grenze aktuell 800€. Hat der Laptop oder das Tablett weniger gekostet ist es für das Finanzamt ein geringwertiges Wirtschaftsgut und kann auf einmal abgesetzt werden. Alles darüber muss über mehrere Jahre verteilt werden. Außerdem ist die Nutzung des Laptops von entscheidender Bedeutung. Wird der Laptop rein zu Studienzwecken verwendet, dann kann er so 100% abgesetzt werden. Wird er auch privat genutzt, muss ich den Anteil der privaten Nutzung berechnen und diesen dann entsprechend abziehen. „Nutze ich den Laptop 50:50, also zur Hälfte privat und zur Hälfte zu Studienzwecken, dann kann ich auch nur 50% der Anschaffungskosten absetzen“, erklärt Julia Graml.

(ac)

 

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