Di., 27.02.2024 , 10:00 Uhr

Amberg

OTV-Steuertipp Finanzspritze für's Studium

Als Studierender tut eine Finanzspritze oft gut und die kann vom Finanzamt kommen. Wie das geht, das erklären wir heute in unserem Steuertipp.

Mit etwas mehr als 400.000 liegt die Anzahl der immatrikulierten Studierenden im Freistaat auf einem Rekordniveau. Ein Thema für sehr viele von ihnen sind mit Sicherheit die eigenen Finanzen. Bekanntlich sind die im Studium ja eher knapp bemessen. Eine Finanzspritze kann da oft nicht schaden und die kann man sich auch als Studierender vom Finanzamt holen. „Es gibt ja das Erststudium und es gibt das Zweitstudium. Beim Erststudium kann man die Kosten ansetzen, allerdings nur im Bereich der Sonderausgaben und da gibt es eine Grenze von 6.000 Euro. Wenn ich dann sage, ich habe meinen Bachelorstudiengang beendet und ich setze den Masterstudiengang oben drauf, dann ist es ja das sogenannte Zweitstudium. Dann kann ich das als vorweggenommene Werbungskosten in der Anlage N gültig machen.“, erklärt Steuerberaterin Julia Graml.

Als Studierender kann man aber noch mehr absetzen. Fahrtkosten können geltend gemacht werden, Ausgaben für Literatur und Bürobedarf und auch für Elektronik wie Laptops. Hier ist die entscheidende Grenze aktuell 800€. Hat der Laptop oder das Tablett weniger gekostet ist es für das Finanzamt ein geringwertiges Wirtschaftsgut und kann auf einmal abgesetzt werden. Alles darüber muss über mehrere Jahre verteilt werden. Außerdem ist die Nutzung des Laptops von entscheidender Bedeutung. Wird der Laptop rein zu Studienzwecken verwendet, dann kann er so 100% abgesetzt werden. Wird er auch privat genutzt, muss ich den Anteil der privaten Nutzung berechnen und diesen dann entsprechend abziehen. „Nutze ich den Laptop 50:50, also zur Hälfte privat und zur Hälfte zu Studienzwecken, dann kann ich auch nur 50% der Anschaffungskosten absetzen“, erklärt Julia Graml.

(ac)

 

Absetzen Finanzamt Finanzen Finanzspritze Oberpfalz Oberpfalz TV OTV Steuerberater Steuererklärung Steuern Steuertipp Studenten Studienzeit Studierende

Das könnte Dich auch interessieren

21.07.2026 OTV-Steuertipp – Homeoffice richtig absetzen Ein Viertel aller Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten zumindest gelegentlich im Homeoffice. Das sind knapp 12 Millionen Menschen. 12 Millionen Menschen die von der Arbeit zu Hause auch bei der Steuererklärung profitieren können. Der einfachste Weg: Die Homeoffice Pauschale. Diese liegt derzeit bei 6€ pro Tag, maximal bei 1.260€ pro Jahr. Das entspricht 210 Arbeitstagen im 17.03.2026 OTV Steuertipp – Warum sich die Steuererklärung lohnt Die Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema, das oft nur stiefmütterlich behandelt wird. Dabei kann sich eine freiwillige Steuererklärung richtig lohnen! Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegt die durchschnittliche Rückerstattung bei einer freiwilligen Steuererklärung bei rund 1.100€! Wer sich aus Angst vor Fehlern nicht an die Steuererklärung traut, für den hat unser Steuerexperte eine 16.06.2026 OTV-Steuertipp – Die Steuerprüfung Wenn Post vom Finanzamt eintrudelt, dann ist die Freude darüber oft überschaubar. Noch mehr wenn es sich dabei um die Ankündigung einer Steuerprüfung handelt. Bei den meisten löst das erst mal ein mulmiges Gefühl aus. Ein Grund zur Panik ist es aber in der Regel nicht, wie unser Experte erklärt. „Eine Steuerprüfung ist natürlich für 16.12.2025 OTV Steuertipp – Weihnachtsgeschenke vom Chef Weihnachten ist die Zeit der Geschenke – oft auch im Büro. Viele Chefs bedanken sich zum Jahresende mit Präsenten, Gutscheinen oder einem Extra auf dem Konto. Nett gemeint, aber steuerlich oft heikel. Denn nicht jedes Weihnachtsgeschenk bleibt für Mitarbeiter am Ende auch steuerfrei. „Grundsätzlich gilt: Alles was ich als Chef meinem Mitarbeiter gebe ist Arbeitslohn.