Di., 20.08.2024 , 11:23 Uhr

OTV-Steuertipp

OTV-Steuertipp: Mythen rund um die Steuererklärung

Wir klären heute die drei gängigsten Steuermythen. Wie viel Wahrheit steckt dahinter und was stimmt wirklich? Wir haben unseren Steuerexperten gefragt.

Wer es richtig anstellt, der bekommt vom Finanzamt jedes Jahr aufs neue eine schöne Finanzspritze in Form einer Steuerrückerstattung. Dafür muss vorher eine Steuererklärung angefertigt und abgegeben werden. Ein manchmal etwas komplizierter Akt, um den sich auch viele Mythen hartnäckig halten. Wie zum Beispiel: Die Steuererklärung zu machen lohnt sich für die meisten doch eh nicht. „Das ist in der Regel falsch diese Aussage“, erklärt Steuerexperte Thomas Rumpler. „In der Regel muss ich definitiv nichts nachzahlen, wenn ich freiwillig eine Steuererklärung mache. Deshalb empfehle ich jedem, eine Steuererklärung abzugeben.“

Mythos Nummer 2 ist, dass eine einmalige Abgabe der Steuererklärung mich dazu verpflichtet auch in Zukunft eine abzugeben. Auch das ist nicht richtig. „Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung hängt an einigen Parametern ab. Zum Beispiel von der Lohnsteuerklasse oder von Freibeträgen. Aber es ist nicht davon abhängig ob ich schon mal eine Steuererklärung abgegeben habe. Ich habe niemals eine negative Folge nur weil ich ein Mal eine Steuererklärung abgegeben habe“, erklärt Steuerexperte Thomas Rumpler.

Hat das Finanzamt meine Steuerklärung geprüft, dann verschickt es den sogenannten Steuerbescheid. Als offizielles Dokument vom Finanzamt ist der natürlich endgültig. Oder? Unser OTV-Steuerexperte klärt auf: „Das ist auch nicht ganz richtig. Jeder Steuerbescheid kann geändert werden. Es ist nämlich so, dass die Bescheide oft nicht richtig sind. Deshalb ist es ganz wichtig den Bescheid auf Fehler zu prüfen und innerhalb der 4-Wochenfrist Einspruch einzulegen.“

(ac)

 

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