Di., 20.01.2026 , 13:10 Uhr

OTV-Steuertipp

OTV-Steuertipp – Was ist 2026 neu?

Neues Jahr, neue Regeln – und die betreffen auch unser Geld. 2026 bringt einige Änderungen bei Steuern und Abgaben, die viele ganz direkt im Portemonnaie spüren. Was sich ändert, wer profitiert und wo man genauer hinschauen sollte – das klären wir in unserem Steuertipp.

Ein neues Jahr beginnt nicht nur traditionell mit Feuerwerk, es bringt genauso auch jedes Jahr aufs neue Änderungen vom Finanzamt mit sich. Mit Stichtag 1. Januar greifen auch 2026 wieder einige neue Regelungen, die in erster Linie entlasten sollen. Familien zum Beispiel sollen profitieren. Das Kindergeld steigt um 4 Euro pro Monat und Kind. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756€ angehoben.

Pendlerpauschale steigt ab Kilometer eins

Auch Pendler können sich freuen, denn bei der Pendlerpauschale wurde auch nachgebessert. Das heißt konkret: Ab 2026 gilt die höhere Pauschale von 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher war das anders geregelt: Bis Ende 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer wurden 38 Cent angesetzt. Wer zum Beispiel 50 Kilometer zur Arbeit fährt, profitiert künftig also deutlich früher von der höheren Pauschale. Wer elektrisch fährt profitiert außerdem nicht nur von der Pendlerpauschale, sondern spart sich auch weiterhin die KFZ-Steuer. Die Befreiung von E-Autos wurde bis 2035 verlängert. Und apropos elektrisch. Auch beim Strom sollen Verbraucher entlastet werden. Für Unternehmen wird die Stromsteuer dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Und Privathaushalte werden bei den Übertragungsnetzentgelten entlastet.

Aktivrente soll bis zu 2.000€ steuerfrei bringen

Mit der sogenannten Aktivrente soll sich Arbeiten im Ruhestand ab 2026 stärker lohnen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und trotzdem weiterarbeitet, darf künftig einen größeren Teil seines Einkommens steuerfrei behalten. Ziel ist es, Erfahrung länger im Job zu halten – und für die Betroffenen bleibt am Monatsende mehr übrig. Voraussetzung ist, dass man das Regelrentenalter erreicht haben muss. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, ist von der Aktivrente noch ausgeschlossen bis er eben das Regelrentenalter erreicht.

(ac)

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