Weihnachten ist die Zeit der Geschenke – oft auch im Büro. Viele Chefs bedanken sich zum Jahresende mit Präsenten, Gutscheinen oder einem Extra auf dem Konto. Nett gemeint, aber steuerlich oft heikel. Denn nicht jedes Weihnachtsgeschenk bleibt für Mitarbeiter am Ende auch steuerfrei. „Grundsätzlich gilt: Alles was ich als Chef meinem Mitarbeiter gebe ist Arbeitslohn. Als Unternehmer kann ich das Geschenk dann als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen, aber der Arbeitnehmer muss es versteuern.“, erklärt Steuerexperte Thomas Rumpler.
Beim klassischen Weihnachtsgeld zum Beispiel geht natürlich ein entsprechender Teil ans Finanzamt. Um seinen Mitarbeitern zu Weihnachten etwas gutes zu tun und eine Freude zu bereiten, hat man als Chef aber auch Gestaltungsmöglichkeiten, durch die für den Mitarbeiter am Ende keine Steuern anfallen. „Das gibt es zum Beispiel den Sachbezug. Da gibt es einen Freibetrag von 50€ im Monat. Oder ich stelle meinem Mitarbeiter ein Fahrrad, Laptop oder Smartphone zur Nutzung zur Verfügung. Das wäre quasi ein Ersatzgeschenk.“ Das aus dem Weihnachtsgeschenk am Ende eine Steuerfalle für den Mitarbeiter wird, diese Gefahr besteht nicht. Die Verantwortung liegt komplett beim Arbeitgeber.
(ac)