Fr., 27.02.2026 , 17:27 Uhr

Weiden

Paukenschlag: Angeklagter im Champagnerprozess auf freiem Fuß

Der heutige 16. Verhandlungstag im Champagnerprozess am Landgericht Weiden endete anders, als viele Prozessbeobachter am Morgen noch geahnt hatten. Um kurz vor 16 Uhr verkündete Vorsitzender Richter Peter Werner, dass die Kammer den Strafbefehl gegen Theo G. aufhebt. Es gebe Zweifel an der Glaubwürdigkeit des heute befragten Hauptbelastungszeugen. Zudem gebe es keine belastbaren Anhaltspunkte, dass er die Taten begangen hat oder Mitglied einer Bande ist.


Der Zeuge wurde heute per Videoschalte aus Polen befragt, weil dieser dort lebt. Er musste zahlreiche Fragen beantworten und konnte sich an manche Details nicht mehr erinnern. Jacek G., so der Name des Hauptbelastungszeugen, saß selbst schon für eineinhalb Jahre im Gefängnis.

Verteidiger Dr. Alexander Stevens hat in den Interviews mit OTV immer wieder betont, dass er nicht an die Schuld seines Mandanten glaube. Hätte die Kammer heute Nachmittag den Haftbefehl gegen Theo G. nicht aufgehoben, so hätte es wohl spätestens beim nächsten Verhandlungstag am 5. März eine Haftbeschwerde von Seiten der Verteidiger gegeben.

Trotz der Aufhebung des Haftbefehls wird der Champagnerprozess am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Dann soll noch Frank B. als Zeuge vernommen werden. Dieser soll die mit MDMA gefüllten Champagnerflaschen in einem Lager im niederländischen Arnheim gestohlen haben. Die Flaschen wurden im Internet verkauft, wobei einer der Flaschen im Weidener Restaurant La Vita landeten. Ein Mann starb nach dem Genuss des vermeintlichen Champagners, 7 weiteren Menschen wurden schwer verletzt.

(tb)

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