Der Zeuge wurde heute per Videoschalte aus Polen befragt, weil dieser dort lebt. Er musste zahlreiche Fragen beantworten und konnte sich an manche Details nicht mehr erinnern. Jacek G., so der Name des Hauptbelastungszeugen, saß selbst schon für eineinhalb Jahre im Gefängnis.
Verteidiger Dr. Alexander Stevens hat in den Interviews mit OTV immer wieder betont, dass er nicht an die Schuld seines Mandanten glaube. Hätte die Kammer heute Nachmittag den Haftbefehl gegen Theo G. nicht aufgehoben, so hätte es wohl spätestens beim nächsten Verhandlungstag am 5. März eine Haftbeschwerde von Seiten der Verteidiger gegeben.
Trotz der Aufhebung des Haftbefehls wird der Champagnerprozess am kommenden Donnerstag fortgesetzt. Dann soll noch Frank B. als Zeuge vernommen werden. Dieser soll die mit MDMA gefüllten Champagnerflaschen in einem Lager im niederländischen Arnheim gestohlen haben. Die Flaschen wurden im Internet verkauft, wobei einer der Flaschen im Weidener Restaurant La Vita landeten. Ein Mann starb nach dem Genuss des vermeintlichen Champagners, 7 weiteren Menschen wurden schwer verletzt.
(tb)