Seit heute muss sich ein 54-jähriger Mann aus Waldershof vor dem Landgericht Weiden für einen Tat verantworten, die er am 4. März vergangenen Jahres begangen haben soll. Nach der Zwangsversteigerung seines Hauses wollte er dieses Monate später mit Hilfe von Gas in die Luft jagen. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Laut Staatsanwaltschaft war der Mann aber nicht schuldfähig. Er leide nämlich unter einer organischen Persönlichkeitsstörung, sowie unter einer psychischen Verhaltensstörung durch Alkohol, so die Begründung.
Das dazugehörige Gutachten sagt aus, dass er deshalb nicht in der Lage gewesen sei, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Problem ist, dass es noch ein weiteres Gutachten gibt, das zumindest von einer verminderten Schuldfähigkeit spricht. Die Gutachten werden am morgigen 2. Prozesstag Thema sein.
Verteidiger Rouven Colbatz möchte von der Schuldunfähigkeit seines Mandanten wegkommen, weil dieser ansonsten längere Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus verbringen müsste. Bei einer verminderten Schuldfähigkeit würde sein Mandant aber höchstens 2 Jahre für seinen Alkoholentzug bekommen, so Colbatz.
Der Prozess wird am Dienstagmorgen um 9 Uhr fortgesetzt.
(tb)