Do., 15.12.2022 , 13:10 Uhr

Gesundheitstipp

Rabattverträge können Patienten verunsichern

Um Kosten zu sparen, schließen Krankenkassen seit 2007 sogenannte Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern ab. Das kann Patienten aber verunsichern.

Gerade bei chronisch kranken Patienten, die über einen längeren Zeitraum das gleiche Medikament einnehmen müssen, löst ein plötzlicher Medikamentenwechsel in der Apotheke Verunsicherung aus. Oft liegt es daran, dass die Krankenkasse einen neuen Rabattvertrag mit einem anderen Hersteller abgeschlossen hat. Mittlerweile haben die knapp 100 Krankenkassen nahezu 36.000 Rabattverträge abgeschlossen. Die Kassen sparen dadurch mehrere Milliarden Euro ein, pro Jahr. Für die Apotheken bedeuten die Verträge einen hohen organisatorischen Aufwand bei der Patientenversorgung.

Wenn ein Arzneimittel aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht wird, man also nicht das Präparat erhält, das auf dem Rezept steht, kann man sich dennoch sicher sein, dass Wirkstoff und Wirkstoffmenge identisch sind. Wenn Patienten ein neues Medikament nicht vertragen, sollen sie umgehend ihren Arzt aufsuchen.

Bei Unsicherheiten nach einem Medikamentenwechsel können Sie in der Apotheke vor Ort nachfragen.

(exb)

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