Di, 07.07.2020 , 16:31 Uhr

Regensburg: Planfeststellungsverfahren zum Ostbayernring geht weiter

Auch die Debatte um den geplanten Ostbayernring kam durch die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen zum Erliegen. Doch jetzt wird das Planfeststellungsverfahren fortgesetzt. Bereits im Juni hatten vor allem Schwandorfer Bürger die Möglichkeit des Runden Tisches in München genutzt und Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ihre Bedenken hinsichtlich des geplanten Trassenverlaufs geschildert. Aus einer Pressemitteilung der Regierung der Oberpfalz geht hervor, dass Schwandorf besonders vom Ostbayernring tangiert wird. Dabei seien grundsätzlich eine Trasse im Westen der Stadt (Westvariante) und eine Trasse östlich davon im Naabtal (Naabtalvariante) in einem vorhergegangenem Raumordnungsverfahren von der Regierung der Oberpfalz als raumverträglich identifiziert worden. Beide Varianten fänden sowohl Gegner als auch Befürworter. Netzbetreiber TenneT habe sich für die Naabtaltrasse entschieden; diese sei nunmehr Gegenstand des Antrags auf Planfeststellung. Minister Aiwanger ließ Gegner und Befürworter ausführlich zu Wort kommen. Der dabei von allen Bürgern einvernehmlich vorgetragene Wunsch nach einer Erdverkabelung traf bei ihm auf großes Verständnis. Er werde deshalb beim Bund einen weiteren Vorstoß unternehmen, um die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen für eine Erdverkabelung des Ostbayernrings in Schwandorf zu schaffen – neben der bereits vom Bund beschlossenen Erdverkabelung des Süd-Ost-Links.

Bereits begonnene Verfahren müssten laut der Regierung der Oberpfalz trotz der Corona-Einschränkungen weiterlaufen. An Stelle eines Erörterungstermins sieht das Gesetz aufgrund der derzeitigen Situation mit der Corona-Pandemie unter anderem eine sogenannte Online-Konsultation vor. Diese eröffne die Möglichkeit, sich in digitaler Form auf die Erwiderung des Vorhabenträgers zu äußern, die auf die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen hin ergangen ist. Um eine qualitativ entsprechende Äußerung zu ermöglichen, werden den Teilnahmeberechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen digital zugänglich gemacht. Die Regierung der Oberpfalz wird eine solche Online-Konsultation durchführen.

Die Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu den einzelnen, bereits eingegangenen Einwendungen würden unabhängig davon allen Betroffenen auf dem Postweg zugestellt. So erhalte laut Angaben der Regierung der Oberpfalz jeder Einwender die Chance, seine Einwendungen bis Ende Juli nochmals zu ergänzen oder zu erläutern.
Weitere Informationen zur Online-Konsultation gibt es hier. (awa)

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