Im Fall eines Polizisten aus dem Landkreis Schwandorf wird es eine Revisionsverhandlung geben. Anfang Februar lautete das Urteil am Landgericht Amberg gegen ihn: 1 Jahr 6 Monate und 5.000 Euro, die er an den Kinderschutzbund Amberg-Sulzbach zahlen soll. Dem beurlaubten Polizisten wurde vorgeworfen, auf einer Internetplattform ein minderjähriges Mädchen zum Sex angeboten zu haben – angeblich seine Tochter. Das Interessante an dem Fall: Dieses Mädchen hatte es in Wirklichkeit nie gegeben. Ein Fake also, der laut der Vorsitzenden Richterin Elke Escher dennoch strafbar ist. Verteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl ist diesbezüglich anderer Meinung und hat deshalb Revision beantragt. Sollte es danach bei dem Urteil bleiben, würde der Mann seinen Beruf als Polizist und auch seinen Pensionsanspruch verlieren.
(tb/ Kamera: Reinhard Paintner)