Sa., 13.05.2023 , 11:08 Uhr

Amberg/Schwandorf

„Schaden durch Corona-Impfung“ - Freistaat soll zahlen

Immer mehr Menschen berichten von Langzeitschäden nach ihrer Corona-Impfung. Eine Anwaltskanzlei will vom Freistaat nun Schadensersatz. Heute ist beim Landgericht Amberg die erste Klage eingereicht worden.

 

Heute ist beim Landgericht in Amberg eine Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht worden. Eine Anwaltskanzlei vertritt Menschen, die durch Nebenwirkungen der Corona-Impfung zu Schaden gekommen sind.

Der Freistaat als Organisator der Impfzentren soll für die finanziellen Nachteile der Patienten aufkommen, so Rechtsanwalt Christoph Hamann von der Würzburger Kanzlei Steinbock und Partner. Rund 200 Mandanten vertrete die Kanzlei, die überzeugt sind, dass ihre Langzeitbeschwerden Nebenwirkungen der Corona-Impfung sind. Geschildert würden Schlaganfälle, Sprachstörungen, Gesichtslähmungen, Herzmuskelentzündungen oder Autoimmunerkrankungen. Die Impfwilligen seien von den Ärzten vor der Impfung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, so der Anwalt. Deshalb werde der Freistaat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Allerdings werde es keine Sammelklage geben, weil jeder Fall individuell betrachtet werden müsse.

Den Auftakt macht eine Frau (38) aus dem Landkreis Schwandorf, die seit der Impfung mit dem mRNA-Impfstoff unter einem hyperkeratotischem Ekzem leide und dadurch ihre volle Arbeitskraft eingebüßt habe. Ihre Klage umfasst nach Angaben der Kanzlei einen Streitwert von 157.000 Euro. Sie habe vergeblich versucht auf normalem Wege ihre Ansprüche gegen den Freistaat geltend zu machen, so dass sie heute beim zuständigen Landgericht in Amberg Klage eingereicht hat.

(gb)

 

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