Die Schöffen sollen in der Amtsperiode von 2024 bis 2028 an den Amts- und Landgerichten im Erwachsenen- und Jugendbereich bei Strafverfahren mit urteilen.
Gesammelt werden die Vorschläge von den Städten und Gemeinden, beziehungsweise von den Jugendhilfeausschüssen der Jugendämter. Hier können sich Männer und Frauen auch selber vorschlagen, formlos oder über Bewerbungsunterlagen, die es im Internet abzurufen gibt.
Die Bewerbungsfrist bestimmt jede Kommune selbst, meist läuft sie bis Anfang März. Alle Bedingungen finden Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
(gb)