Di., 15.12.2020 , 14:05 Uhr

Oberpfalz: Besuchsverbot in Kliniken und Krankenhäusern

15. Dezember:

Aufgrund des Lockdown-Beschlusses von Bund und Länder haben sich auch das Klinikum St. Marien Amberg, das Krankenhaus St. Anna in Sulzbach-Rosenberg sowie die Klinik St. Johannes in Auerbach dazu entschlossen auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren. Daher sind ab Mittwoch grundsätzlich keine Besuche mehr möglich.
Es gelten wie im Frühjahr Ausnahmeregelungen für die Bereiche Entbindung, Kinderklinik, Palliativstation sowie bei der Sterbebegleitung. Auch bei diesen Ausnahmen soll die Zahl der Besucher und die Dauer aber auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Die Reduzierung von Kontakten und Infektionsmöglichkeiten hat oberste Priorität, um die Pandemie einzudämmen. Besuche in den nachfolgenden Ausnahmen sind nur ohne Krankheitssymptome möglich; es gilt grundsätzlich Maskenpflicht und die Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.

Folgende Regelungen gelten für den Bereich Entbindung:

Väter dürfen bei der Geburt im Kreißsaal dabei sein und ihre Frauen auf die Entbindungsstation begleiten. Dies gilt auch bei der Entlassung. Väter dürfen dazu auf die Geburtsstation kommen und Frau und Kind abholen. Der Vater wird gebeten sich dazu an der Information zu melden. Besuche an den darauffolgenden Tagen sind sowohl für den Vater als auch für weitere Verwandte und Freunde auf der Geburtsstation leider aktuell nicht möglich. Die Begleitung im Familienzimmer ist weiterhin möglich, der begleitende Partner muss einen negativen Corona-Test vorweisen.

Sonderregelungen gelten auch für die Klinik für Kinder und Jugendliche:

Beide Eltern dürfen auf unserer Intensivstation für Früh- und Neugeborene und schwer kranke Kinder ihr Kind besuchen. Ein Elternteil darf als Begleitung in der Klinik bleiben. Dafür ist ein negativer Corona-Test erforderlich. Auf der Station für Säuglinge, Kinder und Jugendliche darf ebenfalls ein Elternteil das erkrankte Kind bis ins Schulalter begleiten. Das gilt auch für den Fall einer besonderen Betreuung bei älteren Kindern und Jugendlichen. Die Begleitung darf sich darüber hinaus abwechseln. Der Besuch des zweiten Elternteils bzw. von weiteren Verwandten ist aus Fürsorge für das erkrankte Kind und die anderen uns anvertrauten kranken Kinder im Moment nicht möglich.

Sonderregelung für die Palliativstation und die Sterbebegleitung:

Besuche auf der Palliativstation sind für eine Bezugsperson täglich möglich. Die Begleitung Sterbender ist grundsätzlich weiter zulässig. Dies muss mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden.

14. Dezember:

Das Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara Schwandorf bittet um Verständnis, dass aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzzahlen und des verordneten Lockdowns ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, ein Besuchsverbot ausgesprochen wird. Dieses dient dem Schutz der uns anvertrauten Patienten sowie der Mitarbeiter und gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021.

Ausnahmen von dieser Regelung können nur in wenigen Fällen gemacht werden:
• Angehörige von sterbenden Patienten
• bei Gebärenden: eine Begleitperson rund um die Entbindung

Dabei muss konsequent auf die strikte Einhaltung unserer Hygieneregeln geachtet werden.

Weitere Informationen zur Besucherreglung und zum Coronavirus gibt es auf der Startseite der Klinik-Homepage www.barmherzige-schwandorf.de.

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