Do., 30.04.2020 , 12:48 Uhr

Schwandorf: Entschädigung für das Erlegen von Schwarzwild wird fortgeführt

Trotz des intensiven Einsatzes der Jagd- und Katastrophenschutzbehörde bei der Beherrschung der Corona-Pandemie wurde auch die Afrikanische Schweinepest als hochansteckende Tierseuche nicht aus den Augen verloren. Auch der Landkreis Schwandorf hat bereits 2019 die Landkreisaufwandsentschädigung für das aktuelle Jagdjahr wieder aufgelegt.

Das Landratsamt bestätigt die Streckenlisten für das Jagdjahr 2019/2020 und schickt diese zusammen mit dem Antrag an alle Pächter, Eigenjagdbesitzer und Forstbetriebe im Landkreis, die ein Wildschwein geschossen haben, für das eine Antragsberechtigung besteht. Nach derzeitiger Regelung sind das männliche und weibliche Frischlinge, weibliche Überläufer und nichtführende Bachen.

Als staatliche Abrechnungsstelle wird das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit das bereits etablierte Antrags- und Auszahlungsverfahren für das Jagdjahr 2019/2020 fortführen. Als externer Dienstleister wird der Bayerische Jagdverband das LGL bei der Abrechnung unterstützen. Die Erstattungsanträge der Jagdausübungsberechtigten für das Jagdjahr 2019/2020, die das Landratsamt in den nächsten beiden Wochen versenden wird, sind bis spätestens 15. Juli einzureichen.

Nähere Informationen zum Entschädigungsverfahren finden sich hier.

(Textquelle: Landratsamt Schwandorf)

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