Der Angeklagte hat jedoch weder Kinder noch eine Tochter. Doch auch ein fiktives Mädchen im Internet zum Geschlechtsverkehr anzubieten, hat eine strafrechtliche Relevanz. Verteidigt wurde der Angeklagte von Prof. Dr. Jan Bockemühl, der gegenüber OTV äußerte, dass er den Fall als rechtlich problematisch einstuft. Per Gesetz wird die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen geschützt. Die sexuelle Selbstbestimmung eines fiktiven Kindes könne jedoch per Gesetz nicht geschützt werden, so Bockemühl weiter.
Das Gericht verzichtete heute auf alle geladenen Zeugen, bis auf die Hauptsachbearbeiterin des Falls. Nach Einschätzung der Prozessbeteiligten sollte frühestens um 17 Uhr das Urteil gesprochen werden. Bis Redaktionsschluss ist jedenfalls noch kein Urteil gefallen.
(tb)