Fr., 03.12.2021 , 10:27 Uhr

Corona-Krise

So setzt Bayern die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels um

2G im Einzelhandel, Geisterspiele und weitere Kontaktbeschränkungen - auch für Bayern gibt es weitere Maßnahmen im Kampf gegen Corona.

Einen Tag nach dem Bund-Länder-Gipfel hat das Bayerische Kabinett über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen beraten. Einige der beschlossenen Regeln gelten bereits in Bayern. So sind Clubs und Bars in Bayern bereits geschlossen, in der Schule gilt Maskenpflicht, in Kinos und Theater dürfen nur Genesene und Geimpfte mit einem negativen Coronatest. Folgende Verschärfungen hat das Kabinett heute beschlossen:

Geisterspiele

Bei dem gestrigen Bund-Länder-Gipfel konnte sich Ministerpräsident Markus Söder mit seiner Forderung nach Fußball-Geisterspielen nicht durchsetzen. Er hatte aber bereits gestern angekündigt, dass er dies dann im Alleingang tun wird. Damit sind schon ab morgen keine Zuschauer mehr bei Fußballspielen erlaubt. Das betreffe dann das Bundesliga-Spiel Augsburg gegen Bochum, das Zweitliga-Spiel Nürnberg gegen Kiel sowie in der 3. Liga das Heimspiel von 1860 München gegen Magdeburg.

2G im Einzelhandel und der Außengastronomie

Einkaufen ist ab dem kommenden Mittwoch auch in Bayern nur noch unter 2G möglich. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu den Geschäften bekommen. Von der Regel ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs.

Zum täglichen Bedarf gehören in Anlehnung an den Katalog der Bundesnotbremse insbesondere:

Außerdem gilt nun auch in der Außengastronomie 2G. Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt.

Kontaktbeschränkungen

Auch die Kontakte werden in Bayern weiter beschränkt. Davon betroffen sind sowohl Ungeimpfte als auch Geimpfte: Sind bei einer privaten Zusammenkunft nicht alle Anwesenden geimpft oder genesen, dürfen sich nur der eigene Hausstand mit zwei Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen sein.

Sobald der Bund die rechtlichen Grundlagen durch Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung schafft, werden die Kontaktbeschränkungen entsprechend dem gestrigen MPK-Beschluss weiter verschärft: Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Hausstand sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands beschränkt. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung dürfen Ungeimpfte und Nichtgenesene sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Acht.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei

Feiern bei hoher Inzidenz

Bei einer Inzidenz, die die 350er-Marke überschreitet gilt: Für Veranstaltungen gibt es eine Obergrenze von 50 Gästen im Inneren und 200 Gästen im Außenbereich. Desweiteren gilt 2G und Maskenpflicht.

Schule

Das Vorziehen der Winterferien ist heute nicht beschlossen worden. Dafür sehe er aktuell keinen Anlass, außerdem hätte das Offenhalten der Schulen weiterhin höchste Priorität.

Kita

Für die Kitas will Söder eine Testpflicht, um auch den Kleinsten unter uns den besten Schutz zu gewährleisten. Die Details des Konzepts sollen bis Dienstag ausgearbeitet sein. Aktuell bekommen Eltern in der Kita Berechtigungsscheine, mit denen sie in der Apotheke kostenlos Schnelltests für ihre Kinder bekommen. Diese Schnelltest können sie dann zuhause durchführen.

Hilfe für Schausteller

Die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffene Branche der Marktkaufleute und Schausteller erhält zusätzlich zu den Hilfen des Bundes einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro für den Zeitraum 1. November 2021 bis 31. März 2022. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird die erforderlichen Anpassungen der Richtlinien der Härtefallhilfen ausarbeiten und darin zielgenaue Abgrenzungen vornehmen

(vl)

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