Auch bei den Wildvögeln hat sich im Landkreis Schwandorf die Lage deutlich entspannt. Es werden nur mehr vereinzelt tote Wildvögel gemeldet und die letzten positiven Befunde datieren von Mitte März 2026.
Dennoch sollten alle Geflügelhalter weiterhin mehrere Punkte beachten, zu denen sie aufgrund der im Landkreis Schwandorf nach wie vor geltenden Allgemeinverfügungen zur Biosicherheit verpflichtet sind:
Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Dazu reicht ein Anruf unter der Telefonnummer 09431 / 471-236. Weitere Informationen hierzu sind ebenfalls beim Veterinäramt zu erhalten.
(exB)