Di, 20.11.2018 , 11:41 Uhr

Steuertipp: Digitalisierung des Finanzamts – das muss ich wissen

Wir können mit unserem Smartphone nahezu jederzeit Fotos schießen und wenn wir Lust auf ein besonderes Gericht haben, dann suchen wir das Rezept einfach im Internet. Der digitale Wandel hat längst in unserem Alltag Einzug gefunden. Auch in Unternehmen und Behörden ist die Digitalisierung schon längst ein Thema. So auch beim Finanzamt.

So ist es dort mittlerweile Standard, dass Steuererklärungen nicht mehr als Zettelbündel vorbei gebracht werden, sondern dass diese elektronisch übermittelt werden. Doch es gibt noch weitere Veränderungen: Neben neuen Fristen ist es nun auch nicht mehr nötig, Belege in Papierform einzusenden. Was die Änderungen für den Steuerpflichtigen bedeuten und was dieser beachten muss, das klären wir heute in unserem OTV-Steuertipp. Steuerberater Wolfgang Streich hat wertvolle Informationen für Sie parat. (nh)

Amberg Belege digital Digitalisierung Einkommensteuererklärung Elektronisch ELSTER Finanzamt Oberpfalz OberpfalzTV OTV Steuerberater Steuerberater in Amberg Steuererklärung Steuertipp Übermittlung Wolfgang Streich
Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

16.01.2024 Einspruch gegen den Steuerbescheid – Darauf müssen Sie achten Ein neues Jahr beginnt und das heißt für viele: Für das abgelaufene Jahr die Steuererklärung ausfüllen und anfertigen. Anschließend heißt es warten auf den Steuerbescheid und hoffen auf eine satte Steuererstattung. Wenn der Steuerbescheid jedoch nicht so ausfällt wie Sie sich das erhofft haben, dann gibt es die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Egal ob beim Steuerberater 27.02.2024 OTV-Steuertipp Finanzspritze für's Studium Mit etwas mehr als 400.000 liegt die Anzahl der immatrikulierten Studierenden im Freistaat auf einem Rekordniveau. Ein Thema für sehr viele von ihnen sind mit Sicherheit die eigenen Finanzen. Bekanntlich sind die im Studium ja eher knapp bemessen. Eine Finanzspritze kann da oft nicht schaden und die kann man sich auch als Studierender vom Finanzamt 17.10.2023 Die Nebenkostenabrechnung Rund 50% der Deutschen leben zur Miete. Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich ganz weit vorne. Wer zur Miete wohnt, der weiß auch: Der monatliche Mietpreis unterscheidet sich in Deutschland zwischen Kalt- und Warmmiete. Zweitere ergibt sich aus der Kaltmiete plus den sogenannten Neben- oder Betriebskosten. Und die werden jährlich in einer gesonderten Abrechnung aufgeschlüsselt. 16.04.2024 OTV-Steuertipp – Fort- und Weiterbildungskosten geltend machen Wer heutzutage beruflich weiterkommen will, der kommt meist um Fort- und Weiterbildungen nicht herum. Die bringen einen aber nicht nur die Karriereleiter hoch, sondern können sich auch positiv beim Finanzamt auswirken. Die anfallenden Kosten lassen sich nämlich von der Steuer absetzen. Fortbildungskosten sind Werbungskosten Fort- und Weiterbildungskosten fallen beim Finanzamt in der Steuerklärung unter die