Di., 21.09.2021 , 11:35 Uhr

Steuertipp: Drucker, PC & Co. richtig versteuern

Ein beruflich genutzter Computer im eigenen Heim – wie kann dieser steuerlich abgesetzt werden?

90,4 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland verfügten 2018 über einen stationären oder mobilen PC. Das ist ein Ergebnis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Es zeigt: In nahezu jedem Haus ist ein Computer vorhanden. Manchmal wird der dann auch beruflich genutzt. Und wenn das eher die Regel, als die Ausnahme ist, kann ein PC auch steuerlich relevant werden. Das gilt dabei auch für beispielsweise Drucker, Tastatur, Computermaus, aber auch für Verbrauchsmaterialien wie beispielsweise Druckerpatronen oder Kopierpapier.

Doch bevor diese Dinge in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden können, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden. Welche das sind und welche steuerlichen Möglichkeiten es dann gibt, dazu hält Wolfgang Streich in diesem Steuertipp einige Informationen parat. Er ist Steuerberater in Amberg.

(nh)

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