Di., 16.07.2019 , 10:35 Uhr

Steuertipp: Ferienwohnungen vermieten

Sei es ein Apartment in Berlin oder eine ganze Wohnung in Hamburg – das Angebot privater Urlaubs-Unterkünfte ist sehr vielfältig. Und genauso verlockend kann es auch sein, seine eigene Wohnung dann und wann für Urlauber zu vermieten – scheint ja recht einfach zu sein und auch die Oberpfalz lockt immer wieder auch Feriengäste an. Doch bei diesen zusätzlichen Einnahmen durch die kurzfriste Vermietung an Urlauber oder Tagungsgäste sollte auch das Finanzamt nicht vergessen werden. Denn es gelte, dass alle Einnahmen jeglicher Art auch steuerlich verwertet werden müssen, betont Wolfgang Streich, Steuerberater in Amberg.

Jedoch können auch Kosten gegengerechnet werden. Wichtig dabei: Kosten wie etwa Strom oder Wasser müssen prozentual angerechnet werden. Wer also seine Wohnung etwa ein Drittel des Jahres vermiete, der könne auch lediglich ein Drittel seiner Kosten hierfür ansetzen. Doch diese Handhabe gilt nicht bei allen Kosten, das stellt der Steuerberater klar, beispielsweise nicht bei großen Investitionen, wie etwa der Sanierung des Badezimmers.

Bei der Vermietung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses an Feriengäste gibt es noch weitere Dinge aus steuerlicher Sicht zu beachten: unter anderem die Umsatssteuer, Gewerbesteuer und Ertragssteuer. Wann die jeweils fällig werden, das sehen Sie im OTV-Steuertipp. (nh)

Aufforderung Bescheid Bitte Brief Einkommensteuer Einkommensteuerbescheid Einkommensteuererklärung Einspruch Finanzamt Frist Fristen Fristverlängerung Oberpfalz OberpfalzTV OTV OTV-Steuertipp Steuerberater Steuererklärung Steuertipp Veranlagung Verspätungszuschlag Wolfgang Streich

Das könnte Dich auch interessieren

22.04.2025 Welcher Steuermythos stimmt wirklich? Unser Experte ordnet ein Rund um das Thema Steuern und Finanzamt kursieren viele gut gemeinte Tipps, Tricks und ehrlicherweise auch Halbwahrheiten. Zu einem Thema zu dem alle was zu sagen haben, entwickeln sich fast schon logischerweise gewisse Gerüchte und Mythen. Gut wenn man jemanden fragen kann der es wissen muss, unser Experte Thomas Rumpler ordnet ein paar Steuermythen mal 18.02.2025 OTV-Steuertipp: Die digitale Steuererklärung Die Steuererklärung digital zu erledigen ist heute so einfach wie nie. Beim Bundesfinanzministerium gibt es alle nötigen Unterlagen und Vorlagen zum Download, die dann auch in digitaler Form ans Finanzamt überstellt werden können. Dass es noch einfacher und schneller geht, damit werben viele Onlineanbieter. Minimaler Zeitaufwand, maximale Erstattung. Aber stimmt das auch? OTV-Steuerexperte Thomas Rumpler 21.10.2025 Einnahmen aus Kryptowährungsgeschäften richtig versteuern Kryptowährungen – digitales Geld im Internet. Keine Scheine, keine Münzen, keine Banken und extreme Schwankungen im Wert. Wer bereit ist das Risiko einzugehen, kann hier sehr schnell, sehr viel Geld verdienen. Da wird aber natürlich auch das Finanzamt hellhörig. Wo Gewinne anfallen, will das Finanzamt auch ein Stück vom Kuchen. „Grundsätzlich ist es so, dass 16.09.2025 OTV Steuertipp – Die Pendlerpauschale Rund 20 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten nicht in der Gemeinde in der sie wohnen und pendeln deshalb mehrmals die Woche in die Arbeit. Mehr als sieben Millionen davon legen dabei mehr als 30 Kilometer zurück und immer noch 2,3 Millionen Menschen nehmen sogar 100 Kilometer oder mehr an Arbeitsweg in Kauf. Umso weiter der