Di., 21.07.2020 , 11:20 Uhr

Steuertipp: Nebenkostenabrechnung

Jahr für Jahr flattert sie ins Haus: Die Nebenkostenabrechnung. Doch welche der Posten sollten in der Steuererklärung angegeben werden?

Die Mehrheit der Deutschen lebt in Miete. Konkret waren es zum Stichtag 1.1.2018 58 Prozent der Haushalte in Deutschland, die zur Miete oder mietfrei wohnten. Der Rest – 42 Prozent – lebte im Wohneigentum – so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Doch eines haben viele Haushalte gemeinsam: Sie erhalten als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Nebenkostenabrechnung.

Diese bekommt zunächst der Eigentümer der Wohnung – meist von der Hausverwaltung. Erst danach erhält dann der Mieter seine Einzelnebenkostenabrechnung – auf dieser sind dann seine Anteile an den Kosten aufgelistet.

Konkret könne der Mieter die sogenannten Handwerkerleistungen und Dienstleistungskosten in seiner Steuererklärung mit 20 Prozent ansetzen, erklärt Steuerberater Wolfgang Streich. Der Vermieter sei dabei verpflichtet dem Mieter die entsprechende Abrechnung zu geben.
Der Wohnungseigentümer könne dagegen sämtliche Nebenkosten geltend machen – müsse jedoch die Einnahmen, die der Mieter ihm gibt, gegenrechnen.

Mehr Informationen gibt es beim Steuerberater.

(nh)

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