Neues Jahr – und neue Änderungen! Doch ein neues Jahr bedeutet nicht nur, dass am Ende des Jahres nun eine neue Jahreszahl steht, sondern vor allem auch, dass es auch Änderungen im Bereich der Steuern oder bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt. Hier eine Übersicht:
Konkret steigt 2019 der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 9.168,00 Euro – bei der Zusammenveranlagung auf 18.336,00 Euro. Der Kinderfreibetrag wird für jedes Elternteil um jeweils 96 Euro auf 2.490 Euro erhöht.
Der Arbeitslosenbeitrag sinkt 2019 um 0,5 Prozentpunkt auf 2,5 Prozent. Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung sinkt – und zwar auf 0,9 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird ab 2019 jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Angehoben wird dagegen der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,1 Prozent des Arbeitsentgeltes. Ebenfalls steigt auch der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung – und zwar auf 3,05 Prozent und bei kinderlosen Versicherten auf 3,3 Prozent.
Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen gibt es im OTV-Steuertipp. Steuerberater Thomas Rumpler hat viele wichtige Informationen für Sie. (nh)