Di., 19.07.2022 , 14:26 Uhr

Amberg/Steuertipp

Steuertipp: Was gilt es bei Minijobs zu beachten?

Minijobs sind beliebt um sich nebenbei etwas dazu zu verdienen. Was sie dabei beachten sollten, das verraten wir Ihnen in unserem Steuertipp.

Minijobs oder Nebenjobs sind für viele Menschen ganz normal und eine willkommene Gelegenheit, sich nebenbei noch etwas dazuzuverdienen. Nicht erst seit den gestiegenen Energiepreisen und der Inflation. Doch wer sich den Kontostand zusätzlich ein wenig aufbessern möchte, der muss tatsächlich ein paar Dinge beachten, damit sich der Minijob am Ende auch wirklich lohnt.

Geringfügige Beschäftigungen sind steuerfrei

Das schönste an Minijobs ist, dass der Verdienst 1:1 beim Arbeitnehmer ankommt. Denn: Geringfügige Beschäftigungen sind steuerfrei. Sofern man eine Grenze von 450€ nicht überschreitet. Zum 1. Oktober dieses Jahres soll der Grenzwert auf 520€ erhöht werden. Wird dieser Wert überschritten, dann werden Sozialabgaben und Lohnsteuer an das Finanzamt fällig. Damit sich der Minijob also auch wirklich lohnt, sollte man unbedingt darauf achten, nicht über besagten Betrag am Monatsende zu kommen.

Wie viele Minijobs sind erlaubt?

Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit haben in Deutschland rund 7,2 Millionen Menschen eine geringfügige Beschäftigung, also einen Minijob. Wer etwas nebenbei verdienen will und auf der Suche ist, sollte aber eine Sache beachten. „Jeder, der einen Vollzeitjob hat, darf einen Minijob nebenbei machen. Einer ist frei, egal wie viel er dabei verdient“, erklärt Steuerberater Thomas Rumpler aus Amberg. „Jemand, der keine Vollbeschäftigung hat darf mehrere Minijobs haben. Allerdings in der Summe begrenzt auf 450€. Das ist der Unterschied.“

(ac)

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