Fr, 30.04.2021 , 10:00 Uhr

Sulzbach-Rosenberg: Lockerungen der Besuchsregeln in Landkreiskrankenhäuser

Ab Montag, 3. Mai 2021, sind Besuche in den Kliniken St. Anna und St. Johannes grundsätzlich wieder möglich! Für Väter auf der Entbindungsstation gelten bereits jetzt
gelockerte Regelungen.

Aufgrund des aktuellen Covid-19-Patientenaufkommens in den Landkreiskliniken hat sich die Klinikleitung für eine erste versuchsweise Lockerung des seit mittlerweile vier Monatengeltenden strikten Besuchsverbotes entschieden. Vorstand Ganzmann erklärt hierzu:

Diese Entscheidung haben wir in kritischer Abwägung der Verhältnismäßigkeit auch in Hinblick auf die enorme Belastung eines Besuchsverbotes für Patienten und deren Angehörige getroffen. Ich wünsche mir, dass uns dieser erste Schritt der Lockerung gemeinsam mit unseren Patienten und deren Angehörigen gelingt. Mit dem bisherigen strikten Besuchsverbot konnten wir unsere Patienten und Mitarbeiter bestmöglich schützen. Jetzt aber benötigen wir die Mithilfe und das Verständnis aller, um gemeinsam durch Einhaltung von spezifischen Regeln in unseren beiden Krankenhäusern alle weiterhin ausreichend vor dem Virus schützen zu können.

Roland Ganzmann, Vorstand Landkreiskrankenhäuser Sulzbach-Rosenberg

Seit Dezember 2020 haben sich laut Ganzmann allerdings viele Rahmenbedingungen verbessert. Neben der rückläufigen stationär behandlungsbedürftigen Zahl von Corona-Patienten sinke die Inzidenzwerte tendenziell, der Großteil der Patienten sei über 70 Jahre alt und mittlerweile geimpft, ebenso wie das betreuende Personal.

Testmöglichkeiten seien überall ausreichend vorhanden, Schutzausrüstung wie FFP2-Masken problemlos verfügbar. „Eine kurzfristige Rücknahme der Lockerungen müssen wir uns aber vorbehalten, sofern die Infektionszahlen steigen sollten oder die Besuchsregelungen nicht eingehalten werden“, so Vorstand Roland Ganzmann.

Die Patienten des St. Anna Krankenhauses und der St. Johannes Klinik Auerbach können ab dem kommenden Montag während der regulären Besuchszeit wieder täglich für eine Stunde von einer Person Besuch empfangen. Die Besuchsperson kann dabei von Tag zu Tag variieren, sollte jedoch dem engeren Familienkreis angehören.

Voraussetzung ist die Vorlage einer Bestätigung eines negativen Corona-Testergebnisses (PCR- oder Schnelltest, durchgeführt von z. B. Hausarzt, Apotheke, Testzentrum), die Bestätigung darf jeweils nicht älter als einen Tag sein. Die Vorlage des Impfbuchs mit Nachweis einer zweifachen Corona-Impfung (zweite Impfung vor mind. 14 Tagen) berechtigt ebenfalls zum Besuch.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und den Richtlinien des RKI müssen sich alle Besucher weiterhin bei Eintritt über ein Kontaktformular registrieren. Das Formular steht auf der Homepage www.kh-as.de zum Download zur Verfügung.

Folgende Besuchsregeln sind zu beachten:

– Besuche im Corona-Isolationsbereich sind nicht möglich.
– Generell sind Besuche nur ohne Krankheitssymptome erlaubt.
– Nur ein Besucher pro Patientenzimmer, Besuche sollten, wenn möglich außerhalb des Zimmers stattfinden.
– Innerhalb der Kliniken gilt für Besucher strikte FFP2-Maskenpflicht. Die besuchten Patienten haben während des Besuchs ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
– Die gültigen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen werden die Besucher zunächst an die Besuchsregeln erinnert. Werden die Regeln weiterhin nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen werden.

Besuchszeit St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg:
täglich von 14:00 – 19:00 Uhr
Besuchszeit St. Johannes Klinik Auerbach: Montag – Freitag von 15:00 – 17:00 Uhr

Die Besuchszeiten am Wochenende werden noch bekannt gegeben.

Die Ausnahmeregelungen für die Bereiche Entbindung und bei der Sterbebegleitung bzw. der Besuch schwerkranker Patienten gelten selbstverständlich weiterhin.

Folgende Regelungen gelten für den Bereich Entbindung:

– Väter dürfen bei der Geburt im Kreißsaal dabei sein und ihre Frauen auf die Entbindungsstation begleiten.
Voraussetzung ist auch hier die Vorlage einer Bestätigung eines negativen Corona-Testergebnisses (PCR- oder Schnelltest durchgeführt von z. B. Hausarzt, Apotheke,
Testzentrum), die Bestätigung darf jeweils nicht älter als einen Tag sein, oder die Vorlage des Impfbuchs mit Nachweis einer zweifachen Corona-Impfung (zweite Impfung vor mind. 14 Tagen).
– Die Väter dürfen Frau und Baby nun auch nach der Geburt täglich wieder für eine Stunde besuchen. Es gelten auch hier die oben genannten Zugangsvoraussetzungen.
– Der Besuch von Geschwisterkindern ist nicht möglich: ein Besucher pro Tag!
– Sofern es die Belegung zulässt, ist die Begleitung im Familienzimmer weiterhin möglich. Das bedeutet, der Vater hat die Möglichkeit, nach der Geburt bei Mutter und
Kind als Begleitperson im Krankenhaus zu verbleiben.

Aktuelle Zahlen (Stand: 28.04.2021 um 08:00 Uhr)
Im St. Anna Krankenhaus werden derzeit 5 Patienten mit einer bestätigten Covid-Infektion behandelt, davon 3 intensivmedizinisch.
In der St. Johannes Klinik gibt es derzeit keine covid-19-infizierten Patienten oder Rehabilitanden.

(vl)

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