Do., 10.11.2022 , 08:41 Uhr

Weiden

Tierquäler-Prozess: Urteil rechtskräftig

Tierquäler muss für zwei Jahre neun Monate ins Gefängnis. Das Berufungsverfahren hatte damit für den Angeklagten nicht den gehofften Erfolg.

Der bald 33-jährige Tierquäler, der aktuell seinen Wohnsitz in Weiden hat, muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Bei der Berufungsverhandlung am gestrigen Mittwochnachmittag war es aber ein langer Weg bis dorthin. Der Vorsitzende Richter Josef Weidensteiner zeigte ihm den möglich Weg auf, denn nichts spreche für eine große Herabsetzung der Strafe. Der Angeklagte sei voll schuldfähig, was ein psychiatrisches Gutachten ergeben habe.

Sollte der Angeklagte die Berufung zurückziehen, dann würde die Strafe von drei Jahren auf zwei Jahre neun Monate reduziert, so Weidensteiners Angebot. Nach einer ersten Sitzungsunterbrechung lehnte er dieses Angebot ab. Erst nachdem Weidensteiner dem Angeklagten noch einmal ins Gewissen geredet hatte, nahm er das Angebot an und die Berufung zurück.

Das Urteil hat damit Rechtsgültigkeit und Verteidiger Rouven Colbatz zeigte sich angesichts des Ergebnisses für seinen Mandanten zufrieden.

(tb)

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