Mi., 10.02.2021 , 16:38 Uhr

Tirschenreuth: Landratsamt verschärft die Corona-Maßnahmen

Auch der Landkreis Tirschenreuth verschärft aufgrund des hohen Infektionsgeschehens die Coronamaßnahmen. Ab morgen, den 11. Februar, tritt die Allgemeinverfügung in Kraft. Sie betrifft vor allem Grenzpendler und Betriebe.

Der Landkreis Tirschenreuth verschärft die Corona-Maßnahmen vor allem für die Grenzgänger und die Betriebe. Landrat Roland Grillmeier stellt heraus, dass die Eindämmung der Pandemie unter den Eindruck der scheinbar ansteckenderen Mutation nur gelingen wird, wenn sich alle im privaten Bereich und am Arbeitsplatz an die Schutz- und Hygienemaßnahmen halten. Die Vorgaben für den Arbeitsplatz wurden im übrigen auch durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 21.01.2021 nochmals angepasst.

Hygienkonzepte, die bisher scheinbar in vielen Betrieben funktioniert haben, reichen aktuell wohl nicht mehr aus. Diese Entwicklung stellt das Landratsamt seit knapp zwei Wochen fest, dies wurde auch von den Experten des LGL bestätigt. Deswegen sei man auch hier in engeren Kontakt mit den Firmen und bindet diese noch stärker als bisher in die Maßnahmen ein. In Abstimmung mit den Landesbehörden wie dem Gewerbeaufsichtsamt finden hier auch vermehrt Kontrollen statt. Weiter werden mit konsequenter Kontaktnachverfolgung und Reihentests in Firmen mit Mutationsverdachtsfällen die Maßnahmen verstärkt.

Wichtig ist dabei auch das einheitliche Vorgehen im Grenzraum, da in allen Grenzlandkreisen eine ähnliche Entwicklung feststellbar ist und Mutationen durch Ein- und Auspendler, auch aus den Nachbarlandkreisen, an Landkreisgrenzen nicht halt machen. So soll eine weitere Ausbreitung vermieden werden.

Die Allgemeinverfügung wurde deshalb mit weiteren an Tschechien angrenzenden Landkreisen, den drei zuständigen Regierungen und dem Gesundheitsministerium abgestimmt.

Auch der Kontrolldruck der Polizei ist weiterhin hoch, durch diese Maßnahme soll es keine Schlupflöcher mehr geben. Wobei festzustellen ist, dass die Testbereitschaft der Grenzpendler sehr hoch ist und die Positivrate weiter sinkt.

Die Wirtschaftsförderung ist ebenfalls in die Maßnahmen eng eingebunden und in Kontakt mit den Firmen. Ähnlich wie in den Nachbarlandkreisen sollen Firmen auch mit Schnelltests ausgestattet werden, die mit entsprechendem medizinisch geschulten Personal in den Firmen sowohl für deutsche als auch tschechische Mitarbeiter selbst durchgeführt werden können. Auch dies wird in den nächsten Wochen ein Bestandteil der Strategie sein, um die Ausbreitung weiter einzudämmen.

Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte der Allgemeinverfügung:

Beschränkungen für Grenzgänger und Grenzpendler
Grenzgänger – das sind Menschen, die ihren Wohnsitz in einem Hochinzidenzgebiet, z. B. Tschechien, haben und im Landkreis Tirschenreuth arbeiten – müssen sich nach ihrer Einreise in den Landkreis auf direktem Weg an ihre Arbeitsstätte begeben. Nach der Berufsausübung sind diese verpflichtet, auf dem direkten Weg den Landkreis wieder zu verlassen. Während des Arbeitsaufenthalts im Landkreis ist ein Verlassen der Arbeitsstätte nur für zwingend betriebliche Belange und für die notwendigen Testungen gestattet.

Grenzpendler – das sind Menschen, die im Landkreis Tirschenreuth ihren Wohnsitz haben und in einem Hochinzidenzgebiet, z. B. Tschechien, arbeiten – müssen sich nach jeder Einreise in den Landkreis auf direkten Weg in ihre Wohnung begeben. Ein Verlassen ist nur aus triftigen bzw. unabweisbaren Gründen möglich.

Beschränkungen für Betriebe
Alle Betriebe, die mehr als fünf Menschen aus einem Hochinzidenzgebiet (z. B. Tschechien) beschäftigt haben, sind verpflichtet, ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept mit Regelungen zum Mindestabstand, Maskenpflicht, Lüftung und Arbeitstätigkeit in gleichbleibenden Arbeitsgruppen zu erstellen und umzusetzen. Notwendig ist insbesondere auch ein Testkonzept für alle Arbeitnehmer, das auf Verlangen dem Landratsamt vorzulegen ist.

Bereits vorhandene Schutz- und Hygienekonzepte sind von den Betrieben entsprechend anzupassen. Betriebe, die Grenzgänger beschäftigt haben, werden beauftragt, die erforderlichen Testnachweise für das Landratsamt entgegenzunehmen und zu kontrollieren.

Die vollständige Allgemeinverfügung und der genaue Wortlaut ist auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth einsehbar.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag, den 11.01.2021 bis auf Weiteres.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

(vl)

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