Bei deutschen Hundehaltern steht Dänemark seit vielen Jahren ganz oben auf der Wunschliste, und das nicht ohne Grund. Die Anreise ist überschaubar, die Küstenlandschaften sind weitläufig, und die Infrastruktur ist den Tierhaltern sehr entgegenkommend. Dänemark mit seinen rund 7.400 Kilometer Küste gilt in Nordeuropa als eines der hundefreundlichsten Reiseziele.
Ein Ferienhaus mit Hund in Dänemark hat im Vergleich zu einem Hotelaufenthalt erhebliche Vorteile: einen eigenen Garten, keinen Nachbarn zur rechten und keinen Nachbarn zur linken, keine Gemeinschaftsräume mit Verbotsschildern. Sonne und Strand vermietet seit über 45 Jahren Ferienhäuser in Dänemark. Mit mehr als 7.000 Objekten von der Nordsee bis zur Ostsee ist das Angebot in allen Regionen Dänemarks praktisch vollständig und bietet je nach Reisebedürfnis eine solide Auswahl.
Für die Einreise nach Dänemark gibt es Vorschriften, die nicht mal eben kurzfristig erfüllt werden können. Pflicht sind ein gültiger EU-Heimtierausweis, ein ISO-fähiger Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Da die erste Impfung frühestens ab der 12. Lebenswoche erfolgt und dann noch eine Woche gewartet werden muss, können kleine Welpen erst ab der 15. Lebenswoche mitreisen. Gegen Staupe, Hepatitis oder Leptospirose sind Auffrischungen sinnvoll, aber nicht nötig.
In Dänemark haben die Behörden 13 Rassen ausdrücklich verboten. Hierzu gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu und Kangal, aber auch deren Mischlinge. Wer einen Hund besitzt, der diesen ein oder anderen Rassen ähnlich sieht, sollte vorsichtshalber einen Rassenachweis mit sich führen. Der EU-Heimtierausweis ist immer im Original mitzuführen, eine Kopie wird an der Grenze nicht anerkannt.
Das Bild vom frei laufenden Hund an dänischen Stränden stimmt, aber nur außerhalb der Saison. Vom 1. April bis 30. September herrscht an den meisten Stränden Hunde leinenpflicht, um Badegäste und brütende Seevögel nicht zu stören. Vom 1. Oktober bis Ende März darf der Hund am Strand ohne Leine laufen, sollte aber sicher abrufbar sein und anderen Tieren keine Schwierigkeiten machen.
Eine sehr praktische Alternative bieten die über 200 sogenannten Hundewälder, auf Dänisch hundeskov, die über das ganze Land verteilt sind. Das sind eingezäunte Waldgebiete, die speziell für das Freilaufen eingerichtet sind, sie sind kostenlos zugänglich und meist gut beschildert. In und an regulären Wäldern, Naturschutzgebieten und in Städten besteht ganzjährige Leinenpflicht. An Stränden mit der blauen Flagge sind Hunde nicht gestattet, ein direktes Durchqueren ist ausgenommen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen von 1.000 bis 3.000 DKK, etwa 135 bis 400 Euro.
(exB)